| EuGH-Urteil

Glücksspielmonopol kann erhalten bleiben

Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Martin Stadelmaier, hat begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die enge Regulierung des Glücksspiels in Form eines staatlichen Monopols grundsätzlich für zulässig hält.
Martin Stadelmaier; Bild: Stk
Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei

Stadelmaier sagte am Mittwoch in Mainz: "Der EuGH hat das Glücksspielmonopol nicht gekippt – er hat allerdings sehr deutliche Hinweise gegeben, wie so ein Monopol ausgestaltet sein muss, um mit dem EU-Recht vereinbar zu sein. Die Länder werden diese Hinweise aufnehmen und in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, über den wir seit über zwei Jahren in Gesprächen sind, abbilden.“

In diesem Zusammenhang kritisierte Stadelmaier den Bund, der seinen Teil der Gesetzgebungskompetenz, vor allem im Bereich der Automatenspielhallen, nicht mit der nötigen Verantwortung wahrnehme: "Wir haben beim Glücksspiel nun einmal eine geteilte Zuständigkeit des Bundes und der Länder. Wenn der EuGH jetzt feststellt, dass die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland nicht schlüssig und nicht systematisch ist, dann richtet sich diese Feststellung in erster Linie an den Bund: Der betrachtet seinen Teil der Glücksspielregulierung ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Rechts der Wirtschaft und formuliert – anders als die Länder – in diesem Zusammenhang keine Gemeinwohlziele.“ Stadelmaier verwies darauf, dass die Länder schon vor über zwei Jahren den Bund einstimmig aufgefordert hätten, seine Glücksspielgesetzgebung mit der der Länder zu harmonisieren: "Aber der Bund hat sich dem bisher völlig entzogen“, kritisierte er.

Die Länder hingegen hätten ihren Teil der Regulierungszuständigkeit einvernehmlich und einheitlich geregelt: "Wir wollen an dem Monopol festhalten, weil eine Freigabe des Glücksspiels den Zielen der Spielsuchtprävention und der Bekämpfung der Glücksspielkriminalität zuwider laufen würde“, sagte Staatssekretär Stadelmaier.

Er warnte auch vor den Konsequenzen, sollte das Glücksspielmonopol wirklich fallen: „Die staatlichen Lotteriegesellschaften fördern in großem Umfang den Sport, die Kultur und gemeinnützige Einrichtungen. Diese finanzielle Förderung funktioniert nur unter den Bedingungen eines staatlichen Monopols. Auch deswegen muss sich der Bund seiner gesetzgeberischen Verantwortung stellen“, so Stadelmaier.

Zu der Feststellung des EuGH, die Werbung für staatliche Lotterien und Sportwetten konterkariere das erklärte Ziel der Spielsuchtprävention, sagte Stadelmaier: "Die Werbung für solche Glücksspiele, die einem Monopol unterliegen, ist schon länger ein Thema der Gespräche zwischen den Ländern. Die nötigen Sensibilitäten sind längst da. Die Länder werden sich jetzt um eine Werberegelung bemühen, die im Rahmen eines monopolisierten Glücksspielmarktes mit dem EU-Recht konform sind.“

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