„Der Stadt Landau waren die Rahmenbedingungen zur finanziellen Förderung jederzeit bekannt“, betonte der Staatssekretär. Die Landesgartenschau sei eine große Chance für die Entwicklung der Region und es sei unverantwortlich, diese durch voreilige Schuldzuweisungen zu gefährden. Griese rief die Stadt Landau zur Aufklärung auf. Die Landesregierung sei bereit, dabei Unterstützung zu leisten.
Eine Zusicherung des Landes, die auf dem LGS-Gelände geplante Sporthalle zu 80 Prozent zu fördern, sei nie erfolgt, betonte Staatssekretär Griese. Vielmehr sei deutlich gemacht worden, dass dieser Fördersatz nur für Mehrzweckhallen gelte. „Wir können nicht hinnehmen, dass die Stadt offenbar den Zuschusssatz für eine Mehrzweckhalle in Anspruch nehmen möchte, tatsächlich aber nur eine Sporthalle baut“, so der Staatssekretär. Dies wäre ein krasser Verstoß gegen das Haushaltsrecht. Im Übrigen sei in den Bewerbungsleitlinien der Landesgartenschau unmissverständlich aufgeführt, dass sich die finanzielle Förderung nach den einschlägigen Förderprogrammen richte.
Zudem wies der Staatssekretär darauf hin, dass die nun von der Stadt Landau geltend gemachten Liquiditätsengpässe auf verspätete und unzureichende Förderanträge der Stadt zurück zu führen seien. Bedauerlich sei darüber hinaus, dass der Geschäftsführer der LGS-Gesellschaft keine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz abgegeben habe. Zweck einer solchen Erklärung wäre es, dass sich der Geschäftsführer strafrechtlich ebenso behandeln lasse wie jeder Amtsträger, der mit der Landesgartenschau befasst ist. „Bei der Konzeptionierung möglicher künftiger Landesgartenschauen wird die Landesregierung schon beim Zuschlag darauf bestehen, dass vorher alle Beteiligten eine solche Verpflichtungserklärung abgeben“, kündigte Griese an.
Auch was die Bombenfunde auf dem LGS-Gelände betrifft, betonte Griese die Verantwortung der Stadt Landau. „Sie hat das Areal offenkundig nur unzureichend auf Kampfmittel untersuchen lassen.“ So seien nur an insgesamt neun Stellen insgesamt 273 Bohrungen als Stichprobe vorgenommen worden – obwohl ein Gutachten vorlag, das zweifelsfrei auf die großflächige Bombardierung des Geländes im Zweiten Weltkrieg hingewiesen habe. Tatsächlich wäre eine flächendeckende Untersuchung des rund 30 Hektar großen Geländes erforderlich gewesen. „Dies muss jetzt nachgeholt werden, Sicherheit hat Vorrang“, betonte Griese. Besonders ärgerlich sei, dass die Stadt Landau bei der Bewerbung für die Landesgartenschau schriftlich versichert habe, dass für das Kasernenareal eine bestätigte Kampfmittelfreiheit vorliege.
Die Kleinen Anfragen der CDU-Landtagsabgeordneten Christine Schneider zur Landesgartenschau in Landau würden sach- und fristgerecht beantwortet, kündigte Griese an, kritisierte aber den Zick-Zack-Kurs der CDU: „In früheren Anfragen hat sie die angebliche Förderpraxis des damaligen Wirtschaftsministeriums kritisiert und jetzt fordert sie, dass auf mündliche Zusagen Verlass sein müsse - das ist ein Widerspruch.“ Das seit dieser Legislaturperiode für die Landesgartenschauen verantwortliche Umweltministerium habe bereits mit der Neugestaltung der Organisationsstrukturen für künftige Landesgartenschauen begonnen.