Die Kommission habe mit ihren Entscheidungen auch eine Entschuldung der Flughafen Frankfurt-Hahn Gesellschaft (FFHG) in Höhe von 121,9 Millionen Euro genehmigt, erläuterte Infrastrukturminister Roger Lewentz am Donnerstag vor den Innenausschuss des Landtages. „Aufgrund der Kommissionsentscheidungen kann am Flughafen Hahn nun die geplante Neuausrichtung umgesetzt werden“, so der Minister.
Schwerpunkte sind dabei im Wesentlichen der Verkauf des nicht für den Flughafenbetrieb notwendigen Immobilienvermögens der FFHG an das Land Rheinland-Pfalz und die Entlastung der Flughafengesellschaft von Verbindlichkeiten aus der Finanzierung der Flughafeninfrastruktur. Darüber hinaus wird die Einbindung von Privatinvestoren durch eine europaweite Ausschreibung von Geschäftsanteilen der Gesellschaft angestrebt.
In finanzieller Hinsicht stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:
Entschuldung:
• 132,8 Millionen Euro beträgt die aktuelle Gesamtverschuldung der FFHG.
• 121,9 Millionen Euro beträgt der von der EU genehmigte Entschuldungsrahmen. In dieser Höhe erfolgt die Entschuldung durch das Land mit vorhandenen Haushaltsmitteln, insbesondere aus dem Nachtragshaushalt 2013.
• rund 11 Millionen Euro bleiben als Restverschuldung der FFHG Anfang 2015 übrig. Die Tilgung erfolgt regulär zu den Fälligkeitszeitpunkten 2015 und 2016 aus den Mitteln der FFHG.
Übertragung von Grundstücken:
• 29 Millionen Euro beträgt der vom Gutachterausschuss ermittelte Wert der gesamten nicht unmittelbar für den Flugbetrieb erforderlichen Flächen der FFHG.
• 21,7 Millionen Euro beträgt der Wert der Flächen, die von der FFHG auf das Land übertragen werden sollen.
• rund 4 Millionen Euro beträgt der auf der Grundlage einer Ermittlung der SGD Nord festgestellte Abzug für Altlastenrisiken.
• 18,7 Millionen Euro beträgt der berechnete Kaufpreis.
Mit dem Verkauf des für den Flughafenbetrieb nicht notwendigen Immobilienvermögens der FFHG an das Land Rheinland-Pfalz werde die Flughafengesellschaft von der Aufgabe der Entwicklung solcher Konversionsflächen entlastet, die für den reinen Flughafenbetrieb nicht benötigt werden, so Lewentz. Die Grundstücke sollen in das wirtschaftliche Eigentum des LBB übergehen, der auch die Bewirtschaftung der Grundstücke zum Ende diesen Jahres übernimmt.
Die für die Bewirtschaftung dieser Flächen erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten möglichst von der FFHG zum Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) wechseln, sagte Lewentz. Der LBB habe einen Bedarf von rund 30 Beschäftigten festgestellt. Der Landesbetrieb werde daher in Abstimmung mit der Flughafengesellschaft ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der Stellen durchführen und die Mitarbeiter der FFHG ansprechen. Im Vorfeld habe bereits Ende November eine Betriebsversammlung am Flughafen stattgefunden. Mit dem Wechsel des Personals werde ein erheblicher Beitrag zu der Reduzierung der Personalkosten der Flughafengesellschaft geleistet werden, betonte der Minister.
Die Neuausrichtung sehe in einem nächsten Schritt auch vor, dass das Land seine Mehrheitsbeteiligung an der FFHG im Rahmen eines europaweiten Bieterverfahrens an private Investoren verkauft, die neue Geschäftsideen entwickeln und das Land dauerhaft von Risiken des Betriebes entlasten. Mit diesem Ziel habe das Land zwischen Dezember 2012 und März 2013 mit Unterstützung externer Berater eine internationale Markterkundung zur Ansprache potentieller Investoren durch. Das Ausschreibungsverfahren selbst werde derzeit vom Wirtschaftsberatungsunternehmen KPMG vorbereitet, teilte Lewentz mit.