| Agrarreform

Höfken kritisiert Entscheidungen

„Für unsere Winzer und Landwirte sind die von den Agrarministern getroffenen Entscheidungen zu den europäischen Marktordnungen beim Wein, beim Zucker und der Milch eine Bedrohung für Einkommen und Existenz. Hier werden auf dem Rücken der Erzeuger bewährte Systeme zugunsten einer Liberalisierung des Marktes aufgegeben, statt sie angemessen zu reformieren“, sagte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken am Freitag.
Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken; Bild: rlp-Archiv
Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken; Bild: rlp-Archiv

Daran habe vor allem die Bundesregierung mitgewirkt, die sich in den Verhandlungen in Luxemburg vehement gegen markt- und preisstützende Maßnahmen ausgesprochen habe. Insbesondere habe die Bundesregierung die Etatkürzung im Agrarbereich herbeigeführt, was für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft schmerzliche Verluste vor allem im Bereich der ländlichen Räume bedeute. Höfken: „Für diese drastischen Einsparungen trägt Frau Merkel die Verantwortung.“ In Rheinland-Pfalz würden damit viele Maßnahmen für die Entwicklung der ländlichen Räume in Frage gestellt, zum Beispiel die Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete.

Im informellen Trilog haben sich Vertreter des Europaparlaments, der irischen Präsidentschaft und der Kommission darauf verständigt, den Anbaustopp beim Weinbau aufzuheben. Bereits ab 2016 bis 2030 soll ein neues System für Pflanzrechte gelten. Demnach dürfen die jährlichen Neuanpflanzungen ein Prozent der Rebfläche in einem Mitgliedstaat nicht übersteigen. „Zwar bleibt der Anbau damit deutlich eingeschränkt, aber die Bürokratie zu Lasten der Länder und unserer Winzer sowie die Benachteiligung der traditionellen Weinanbaugebiete werden zunehmen“, kommentierte Höfken. Sie bedauere sehr, dass sich das Europaparlament nicht einmal mit seiner auch von Rheinland-Pfalz erhobenen Forderung nach einer besseren Steillagenförderung aus dem Nationalen Stützungsprogramm durchsetzen konnte. Höfken: „Trotz wortreicher Ankündigungen hat der Steillagenweinbau doch nicht die notwendige Unterstützung der verantwortlichen Regierungen sowie der Verbände.“

„Das Auslaufen der Zuckermarktordnung ab 2017 ist ein schwerer Schlag für unsere Rübenbauern, die noch die Auswirkungen der letzten Zuckermarktreform mit ihren drastischen Preissenkungen zu verkraften haben“, stellte Höfken fest. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass für die Milchbauern nach dem Auslaufen der Quotenregelung im Jahr 2015 nur völlig unzureichende Mechanismen zur Verfügung stehen, um Krisensituationen zu bewältigen. „Dass der Vorschlag des Europaparlaments nach einer Ausfallentschädigung für freiwilligen Produktionsverzicht nicht aufgegriffen wurde, geht auch auf die Kappe der Bundesregierung“, so Höfken. Sie kündigte an, dass die Landesregierung sich weiter für die Stärkung der Erzeugerposition einsetzen und bei der nationalen Umsetzung der Agrarreform vor allem die Erhöhung der Basisprämie sowie der Mittel für die ländlichen Räume im Blick haben werde.

Teilen

Zurück