Länderübergreifende Zusammenarbeit beim Schutz vor Schienenlärm

Bund und Bahn nennen Maßnahmenpaket, um den Bahnlärm an der Rheinstrecke zu verringern. Mit der Zusage des Bundes sei nunmehr gewährleistet, dass die Länderinteressen unmittelbar in die Maßnahmenplanung des Bundes einfließen können, so Verkehrsminister Hendrik Hering.

Auf die Initiative des rheinland-pfälzischen Verkehrsministers Hering und seines hessischen Kollegen Dieter Posch zur Abstimmung von Lärmschutzmaßnahmen im Mittelrheintal mit dem Bund hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee positiv reagiert. Der Bundesverkehrsminister hat in seinem Schreiben an Hering und Posch zugesagt, dass künftig die zur Lärmsanierung notwendigen innovativen Maßnahmen am Fahrweg der Eisenbahn gemeinsam mit den Ländern abgestimmt werden.

Der Bund und die Deutsche Bahn AG planen in Hessen eine neue Form der Schienenschmierung und Maßnahmen zur Entdröhnung in Gleisbögen und an Brücken in den Ortsdurchfahrten Rüdesheim (Kilometer 63,6 - 65,6) und Assmannshausen (Kilometer 69,2 - 70,8). In Rheinland-Pfalz planen Bund und Bahn insbesondere Absorberelemente an den Schienen und neuartige niedrige Schallschutzwände in St. Goar, Oberwesel, Bingen, Kaub, St.Goarshausen und Osterspai zu installieren.

Zur Abstimmung ihrer Aktivitäten zur Umsetzung von Lärmsanierungsmaßnahmen haben die Verkehrsminister Posch und Hering sowie die Umweltministerinnen Silke Lautenschläger (Hessen) und Margit Conrad (Rheinland-Pfalz) vereinbart, ihre Zusammenarbeit im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft zu intensivieren. Zu diesem Zweck wurde der „Arbeitskreis Schienenlärm Mittelrheintal“ gebildet.

„Allerdings bleiben Bund und Bahn für die Umsetzung der Lärmsanierung an seinen Schienenstrecken weiter alleine in der Verantwortung. Die Länder vertreten hier in erster Linie die berechtigten Anliegen der Bürger“, betonte Hering.

Ziel sei es unter anderem, über die geplanten ortsfesten Maßnahmen hinaus auch die Festlegung von Lärmemissionsgrenzwerten für Bestandsfahrzeuge und deren Umrüstung auf lärmarme Verbundstoffbremsen, die Einrichtung stationärer Messanlagen an den Haupteisenbahnstrecken, die Realisierung von Maßnahmen zum Erschütterungsschutz, die Festlegung von Sanierungswerten für Erschütterungen und eine Neubewertung des bisherigen Schienenbonus bei der Bewertung der Lärmbelastung auf den Weg zu bringen.

 

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