Danach sollte das kommunale Wahlrecht für alle im Grundgesetz verankert werden. Die Iniitiative habe jedoch bei den unionsgeführten Ländern keine Unterstützung gefunden, so das Sozialministerium. Bislang können nur EU-Angehörige an der Kommunalwahl teilnehmen.
"In unseren Städten und Gemeinden leben viele Migrantenfamilien in mittlerweile dritter Generation. Ihnen das Recht auf Mitbestimmung in kommunalen Angelegenheiten vorzuenthalten, nur weil sie keinen EU- Pass besitzen, widerspricht dem Prinzip der Gleichberechtigung", teilten Sozialministerin Malu Dreyer und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Maria Weber, mit.
Der Landesbeirat für Migration und Integration berät und unterstützt die Landesregierung.
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