Der rheinland-pfälzische Landtag hat das Landesgesetz beschlossen, mit dem der neue Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden in Kraft gesetzt wird.
Die für Kirchen und Religionsgemeinschaften zuständige Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Doris Ahnen, betonte in der heutigen Plenarsitzung: „Der neue Staatsvertrag trägt der Tatsache Rechnung, dass jüdisches Leben und jüdische Tradition zur großen Freude unserer Gesellschaft wieder ganz selbstverständlich zur Kultur und zur religiösen Vielfalt unseres Landes gehören. Dass die Mitgliederzahlen der jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz steigen, ist dafür ein klarer und auch schöner Beleg. Mit dem neuen Staatsvertrag hält das Land mit dieser Entwicklung Schritt und kommt seiner Verantwortung für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Rheinland-Pfalz nach.“
Verbunden mit dem neuen Staatsvertrag ist nahezu eine Verdopplung der jährlichen Zuwendung für den Landesverband und die ihm angehörenden jüdischen Kultusgemeinden von bislang knapp 276.000 Euro auf künftig 550.000 Euro. Grundlage hierfür sind die gestiegenen Mitgliederzahlen: So hat sich die Zahl der in Rheinland-Pfalz lebenden und dem Landesverband angehörenden jüdischen Bürgerinnen und Bürger seit 1999 von rund 1.500 auf rund 3.300 (Stand Juni 2011) erhöht. Festgeschrieben wird mit dem Staatsvertrag auch eine neue Regelung für die Verteilung der Mittel entsprechend höchstrichterlichen Vorgaben. Zudem wurden explizite Regelungen aufgenommen, die etwa jüdische Feiertage, den jüdischen Religionsunterricht, das Betreiben jüdischer Friedhöfe sowie Denkmalpflege und Vermögensschutz betreffen.