Sie sieht in dem Urteil einen deutlichen Fingerzeig in Richtung Bundesgesetzgeber, die Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Festlegung von Flugrouten gesetzlich stärker zu verankern. Eine Initiative zur Beteiligung der Öffentlichkeit hat Rheinland-Pfalz im Frühjahr in den Bundesrat eingebracht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Flugrouten vor ihrer Festlegung darauf geprüft werden müssen, ob Gebiete zum Schutz von Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigt werden können. An dieser behördlichen Prüfung oder der Entscheidung, von einer solchen Prüfung abzusehen, sind die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen. Das Gericht bewertete daher die Klage eines Naturschutzverbandes als zulässig und verwies die Sache zur weiteren Entscheidung zurück an das zuständige Oberverwaltungsgericht.
Die EU-Kommission hatte bereits Anfang diesen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da einzelne Flugrouten des künftigen Flughafens Berlin/Brandenburg ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt worden sind. „Mit einer kleinen Änderung des Bundesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung könnte dem Urteil zügig entsprochen und das EU-Verfahren beendet werden“, so Höfken. Sie forderte die neue Bundesregierung nachdrücklich auf, diesen Missstand zu beseitigen, um – wie im Koalitionsvertrag versprochen – die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Flugroutenfestlegungen zu stärken und den Lärmschutz im Umfeld von Großflughäfen zu verbessern.