| Medienstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag tritt am 7. November 2020 in Kraft

„Heute ist die letzte Ratifikationsurkunde zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland hinterlegt worden. Damit tritt der Medienstaatsvertrag am morgigen 7. November 2020 in Kraft“, informierte Medienstaatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder über das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages.
Staatssekretärin Heike Raab
Staatssekretärin Heike Raab

„Ich danke ganz herzlich allen Beteiligten für die engagierten und guten Diskussionen der letzten Monate und Jahre, die nun in den Staatsvertrag gemündet sind. Mit Blick auf die weiteren, teilweise auch schon in Arbeit befindlichen Projekte freue ich mich auf einen ebenso konstruktiven Austausch“, so die Staatssekretärin.

Zum weiteren Prozess betonte Raab: „Jetzt gilt es, das Vertragswerk in der Praxis mit Leben zu füllen. Hier kommt es nun auch ganz stark auf die Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörden an. Zum einen bei der Erarbeitung der verschiedenen Satzungen und zum anderen natürlich in der täglichen Aufsichtspraxis. Ich bin aber optimistisch, dass die Gemeinschaft der 14 Landesmedienanstalten hier gute, einheitliche und kraftvolle Lösungen finden wird.“

Hintergrund:
Durch den „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ wird der bisherige Rundfunkstaatsvertrag durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im April 2020 mussten dem Staatsvertrag noch alle 16 Länderparlamente zustimmen (sog. Ratifikation). Am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (derzeit Berlin) kann der Staatsvertrag in Kraft treten.

Der Text des Staatsvertrages sowie die Begründung sind online unter www.rundfunk-kommission.rlp.de abrufbar.

Die Zustimmung zum Medienstaatsvertrag steht nicht in Zusammenhang mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags. Diese soll mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erfolgen, der sich derzeit ebenfalls im Ratifikationsverfahren in den Länderparlamenten befindet.

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