Auf diese Weise können Firmen Angebote gezielt an einzelne Kundinnen und Kunden richten – und an andere eben nicht.
„Das Auswerten von Daten im Internet darf nicht dazu führen, dass dem Einzelnen Nachteile entstehen“, hebt Christiane Rohleder, Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, hervor. „Prinzipiell ist gegen Rabatte nichts zu sagen, wenn sie zu fairen und damit für alle klar erkennbaren Bedingungen gewährt werden.“
Benachteiligungen können aber zum Beispiel dadurch entstehen, indem Internethändler das Kaufverhalten ihrer Kunden auswerten. Die Annahme lautet: Wer häufiger preiswerte statt teure Produkte erwirbt oder wer in nicht kaufkräftigen Wohngegenden wohnt, zählt nicht unbedingt zur zahlungskräftigen und damit attraktiven Kundschaft. Angebote, die an eine vermeintlich zahlungskräftigere Klientel gerichtet werden, können so einer vermeintlich zahlungsschwächeren Kundschaft vorenthalten werden und umgekehrt. „Preise müssen fair und transparent sein“, so Rohleder. „Die technische Überlegenheit der Anbieter und ihre immer ausgefeilteren Analysemöglichkeiten machen es notwendig, Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und faire Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. Hierzu wird sich Rheinland-Pfalz mit den Verbraucherschutzministerien der anderen Bundesländer austauschen, wie man der immer weiterreichenden Auswertung persönlicher Informationen effektive gesetzliche Grenzen setzen kann.“
Weitere Benachteiligungen beim Kauf im Internet können dadurch entstehen, dass Kundinnen und Kunden Angebote in anderen europäischen Ländern nicht zugänglich sind. „Online den gleichen Mietwagen beispielsweise bei einem französischen Anbieter zu buchen oder auf einer französischen Homepage ein Produkt zu bestellen, sollte von Deutschland aus genauso möglich sein wie von Frankreich aus“, erklärt Staatssekretärin Christiane Rohleder. „Auch wenn die EU-Kommission das ebenfalls so sieht und vorgeschlagen hat, das sogenannte Geoblocking, das Internetinhalte regional sperren kann, einzuschränken, müssen wir hier am Ball bleiben. Hier sind noch immer zu viele Ausnahmen vorgesehen. In unserem europäischen Binnenmarkt sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher grenzüberschreitend auf transparente, faire und diskriminierungsfreie Preise im Internet verlassen können.“