| Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Erste Schritte in die richtige Richtung

Auf ihrer Sitzung am 19. und 20. Oktober haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag inhaltlich beraten und einen mündlichen Zwischenbericht der AG Auftrag und Struktur entgegengenommen.

„Der 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt zum einen die EU-Datenschutzgrundverordnung in den Staatsverträgen um und zum anderen wird entsprechend der Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz die Kooperation zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio gestärkt“, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. „Denn auch die Reformagenda der Anstalten zeigt, dass Kooperationen, wie im IT Bereich oder der Produktion, dazu beitragen, Doppelstrukturen abzubauen und damit Kosten zu sparen“. In der Sitzung seien auch die Sparvorschläge der Rundfunkanstalten, die am 29. September der Rundfunkkommission vorgelegt wurden, diskutiert worden, so Ministerpräsidentin Dreyer: „Ich danke für die Papiere, die eine intensive Arbeit und einen ernsthaften Reformwillen erkennen lassen. Der Veränderungsprozess wird sich über Jahre erstrecken, somit können die Papiere als erster Schritt in die richtige Richtung bewertet werden, dem noch viele folgen müssen.“

Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatte im Oktober 2016 einen Reformprozess des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angestoßen mit dem Ziel, Wirtschaftlichkeitspotentiale insbesondere in den folgenden Reformfeldern zu heben: Digitalisierung, Strukturoptimierung, und Versorgungslasten.

„Unsere duale Medienordnung mit privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk und einer vielfältigen Zeitungslandschaft hat weit über Europa hinaus Vorbildcharakter“, betonte Dreyer. „Von den Anstalten erwarten wir und erwarten die Bürger und Bürgerinnen zu Recht ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot für alle Altersgruppen. Die Sender sind verpflichtet, Information, Kultur und Unterhaltung in der Bandbreite zwischen Internationalität und Regionalität anzubieten.“

Dreyer betonte aber auch: „Gleichzeitig muss der Beitrag in einem akzeptablen Rahmen gehalten werden. Dies war und ist auch Anspruch des Auftrags der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Seit 2009 wurde der Beitrag nicht mehr erhöht. Die Anstalten müssen ihre Anstrengungen konsequent fortsetzen. Sie sind gefordert, weiter Doppelstrukturen ab- und die crossmediale Zusammenarbeit auszubauen. Maßnahmen zur Strukturoptimierung sind aber nur die eine Seite des von den Ländern angestoßenen Reformprozesses. Klar ist, dass die Länder daneben auch den Auftrag selbst in den Blick nehmen. Auch hier sind die Anstalten eingeladen, sich mit Vorschlägen in die Debatte einzubringen.“

Eine detaillierte Prüfung der vorgelegten Einsparvorschläge wird derzeit von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgenommen.

Die Novelle des Telemedienauftrags wird im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erfolgen. Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (7-Tage-Regelung) sollen zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden. Dies dürfe jedoch nicht zu höheren Ausgaben führen.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wollen dies bei ihrer Konferenz am 1. Februar 2018 beschließen.

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