In ihrer Funktion als Vorsitzende der Rundfunkkommission betonte die Ministerpräsidentin weiter, mit dem 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag habe Deutschland längst Leitplanken geschaffen, „die Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit fördern, Qualitätsjournalismus sichtbar machen und journalistische Standards auch im Netz stärken. Wir können stolz sein, europaweit, wenn nicht weltweit, die vielfältigste und pluralistischste Medienlandschaft zu haben. Eine zentralisierte EU-Medienaufsicht würde ohne ausreichende Rechtsgrundlage in unser gut funktionierendes System eingreifen und Standards, die wir gesetzt haben, abschwächen. Bei einer Harmonisierung dürfen wir daher die wichtigen medienpolitischen Schritte, die wir in Deutschland schon gegangen sind, nicht gefährden, sondern berechtigt bleiben, diesen Weg weiterzugehen.“
Bereits heute existierten medienspezifische Regelungen auf europäischer Ebene mit der Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD). Sie enthalte beispielsweise jetzt schon die Verpflichtung, dass unabhängige und angemessen finanzierte Medienaufsichtsbehörden und -stellen in den Mitgliedstaaten existieren müssen. „Darüber zu wachen, dass diese Regeln in jedem Mitgliedstaat der EU umgesetzt und eingehalten werden, ist Aufgabe der Kommission, die als ´Hüterin der Verträge´ zuständig ist,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter. „Der Vorschlag einer faktischen Zentralisierung der Medienaufsicht auf europäischer Ebene über ein der Europäischen Kommission zugeordneten Gremium ist nach deutschem Verfassungsrecht nicht zulässig und auch nach Unionsrecht unverhältnismäßig. Denn damit schwingt sich die Kommission nicht nur zum Mediengesetzgeber auf, sondern will gleichzeitig auch noch die Medienaufsicht übernehmen. Dieser Idee hat der Bundesrat daher heute zu Recht widersprochen.“