| Tierschutz

Mit Bundesratsinitiative gegen Schenkelbrand

Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, also das Aufbringen von Brandzeichen, ab. Deswegen wird sie einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen.
Pferd; Bild: dpa
Die Landesregierung lehnt den Schenkelbrand zur Kennzeichnung von Pferden ab.

"Die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips ist technisch möglich und seit 2008 von der Europäischen Union vorgeschrieben. Es gibt also keinen Grund, eine zusätzliche Kennzeichnung durch Schenkelbrand zuzulassen. Pferde müssen vor sinnlosen Schmerzen geschützt werden“, stellen Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad fest.

Beim Schenkelbrand kommen sowohl der Heiß- als auch der Kaltbrand zur Anwendung, die den Tieren erhebliches Leid zufügen. Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden stehen schon seit einiger Zeit Transponderchips zur Verfügung, deren Anbringung unter der Haut mit wesentlich weniger Schmerzen für die Tiere verbunden ist. Darüber hinaus wird diese Art der Kennzeichnung für seit Juli 2009 geborene Tiere durch EU-Verordnung grundsätzlich vorgeschrieben. "Beim Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit von Tieren darf es keine Ausnahmen geben", betonen Beck und Conrad.

Derzeit gestattet das Tierschutzgesetz, in welchem das Zerstören von Geweben eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten ist, eine Ausnahme für den Schenkelbrand beim Pferd. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will diese Ausnahmeregelung mit ihrer Bundesratsinitiative abschaffen. Die Länderkammer soll über den Antrag nach der Sommerpause abstimmen.

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