"Der Medienstaatsvertrag ist als Ergebnis eines mehrjährigen Prozesses eines der wichtigsten medienpolitischen Vorhaben der letzten Jahre in Deutschland. Und auch in Europa erfährt er derzeit zu Recht viel Aufmerksamkeit", begrüßte Medienstaatssekretärin Heike Raab die heutige Zustimmung des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.
"Wir Länder haben mit dem Staatsvertrag bei zentralen Themen, wie Verantwortung im Netz, Auffindbarkeit von Qualitätsmedien oder kommunikativer Chancengleichheit grundlegende Weichenstellungen vorgenommen. Diese Richtungsentscheidungen sollten Konstanten bleiben und für Medienpolitik und Medienanbieter auch in Zukunft eine Richtschnur sein. Transparenzgebote und Diskriminierungsverbote für die großen Onlinedienste, wie Google, Facebook, Twitter, YouTube oder Amazon fördern Meinungsvielfalt und kommunikative Chancengleichheit gerade auch im Netz. Regeln für eine leichte Auffindbarkeit fördern insbesondere regionale, lokale sowie barrierefreie Angebote und erhöhen die Sichtbarkeit seriöser Informationen. Wir stärken zudem die Eigenverantwortung der Netzcommunity: Wer journalistisch tätig ist, trägt – gerade in diesen Zeiten – eine besondere Verantwortung. Wir fordern und fördern deshalb die Einhaltung journalistischer Standards und Sorgfaltspflichten gerade auch im Netz. Der Medienstaatsvertrag gibt hier differenzierte und sehr ausgewogene Antworten. Wir schaffen nicht nur Pflichten, sondern auch ganz erhebliche Erleichterungen, wie beispielsweise mit der teilweisen Abschaffung der Rundfunkzulassungspflicht,“ so die Staatssekretärin weiter.
Mit Blick auf die vergangenen Monate während der Corona-Pandemie betonte Raab: „In der Krise hat sich unser duales Mediensystem als ungemein wertvoll erwiesen. Wir brauchen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, genauso wie die privaten Anbieter in Rundfunk und Presse. Deshalb war es uns wichtig, immer beide Seiten in den Blick zu nehmen. Ich denke, auch das ist mit dem Staatsvertrag gut gelungen.“
Hintergrund:
Durch den „Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“ wird der bisherige Rundfunkstaatsvertrag durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im April 2020 benötigte der Staatsvertrag noch die Zustimmung aller 16 Länderparlamente (sog. Ratifikation), die nun vorliegen. In Kraft tritt der Staatsvertrag am Tag nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde beim Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (derzeit Berlin). Das genaue Datum des Inkrafttretens hängt deshalb von verschiedenen administrativen Details ab. Rheinland-Pfalz wird als Vorsitzland der Rundfunkkommission über das Inkrafttreten gesondert informieren.
Der Text des Staatsvertrages sowie die Begründung sind online unter www.rundfunk-kommission.rlp.de abrufbar.
Die Zustimmung zum Medienstaatsvertrag steht nicht in Zusammenhang mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags. Diese soll mit dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag erfolgen, der sich derzeit ebenfalls im Ratifikationsverfahren in den Länderparlamenten befindet.