Der Schritt das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage anzurufen, steht am Ende eines intensiven Diskussionsprozesses. Den Ursprung hatte die Diskussion in den Vorgängen um die Besetzung der Stelle des ZDF-Chefredakteurs Ende vergangenen Jahres, die dann die allgemeine Frage nach dem Umfang des Einflusses von Staat und Politik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufwarfen.
In der folgenden Zeit hatte Ministerpräsident Kurt Beck, bestätigt durch den Zuspruch vieler Bürgerinnen und Bürger und gemeinsam mit den anderen SPD-geführten Ländern, verschiedene Vorschläge im Länderkreis zur Diskussion gestellt, um notwendige Änderungen des ZDF-Staatsvertrages anzustoßen.
Diese Regelungen zielten insbesondere ab auf eine Reduzierung der Anzahl politischer Vertreter in Verwaltungs- und Fernsehrat sowie auf notwendige Verfahrensänderungen, um damit die Unabhängigkeit des ZDF insgesamt zu stärken.
Rheinland-Pfalz konnte im Länderkreis mit seinen Vorschlägen jedoch nicht durchdringen.
Ministerpräsident Beck bedauert das außerordentlich, da es aus seiner Sicht nach wie vor zunächst Sache der Länder selbst ist, als Staatsvertragsgeber Konsequenzen aus der bisherigen Diskussion um die Gremien des ZDF zu ziehen und die erforderlichen Weichenstellungen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Erst wenn das nicht gelingt, sollten die Gerichte angerufen werden.
Insofern ist die jetzt von Rheinland-Pfalz beschlossene Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung des ZDF-Staatsvertrages konsequent. Sie ist aus Sicht der Landesregierung notwendig, um einen wichtigen Schritt hin zu einer stärkeren Unabhängigkeit der Gremien des ZDF zu gehen. Rheinland-Pfalz ist nach wie vor offen, dass auch weitere Länder den Normenkontrollantrag unterstützen.