Dabei geht es insbesondere um die rechtlichen Grundlagen der Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse des ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrates“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die zugleich Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, im Vorfeld der am 5. November 2013 stattfinden mündlichen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
„Nach unserem Rechtsverständnis ist der ZDF-Staatsvertrag in der Zusammenschau aller Regelungen, die die Gremien betreffen, nicht mehr verfassungsgemäß“, so Dreyer weiter. Der Antrag sei nicht darauf gerichtet, Vertreter von Politik und Parteien aus den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszuschließen, sagte Dreyer. Es gehe vielmehr darum, eine Gesamtstruktur abzubilden, die durch die Zusammensetzung der Gremien eine angemessene Staatsferne für die Zukunft gewährleiste.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Finanzierung von Journalismus immer schwieriger gestalte, werde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Medienlandschaft immer wichtiger. Daher sei es aus Sicht der Landesregierung Rheinland-Pfalz notwendig, die erforderliche Staatsferne in den Gremien für eine freie Meinungsbildung sicherzustellen.
Der Schritt, das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage anzurufen, stand am Ende eines langen und intensiven Diskussionsprozesses. Diese öffentliche Diskussion hatte ihren konkreten Ursprung in den Vorgängen um die Besetzung der Stelle des Chefredakteurs beim ZDF Ende 2009, die die Frage nach dem Umfang des Einflusses von Staat und Politik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufwarfen.
In der folgenden Zeit hatte Ministerpräsident Kurt Beck, bestätigt durch den Zuspruch vieler Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam mit den anderen SPD-geführten Ländern verschiedene Vorschläge im Länderkreis zur Diskussion gestellt, um notwendige Änderungen des ZDF-Staatsvertrages anzustoßen.
Diese Regelungen zielten insbesondere ab auf eine Reduzierung der Anzahl politischer Vertreter in Verwaltungs- und Fernsehrat sowie auf notwendige Verfahrensänderungen, um damit die Unabhängigkeit des ZDF insgesamt zu stärken. Rheinland-Pfalz konnte im Länderkreis mit seinen Vorschlägen jedoch nicht durchdringen. „Dies bedauere ich außerordentlich, da es aus meiner Sicht zuerst Sache der Länder selbst ist, als Staatsvertragsgeber Konsequenzen aus der Diskussion um die Gremien des ZDF zu ziehen und die erforderlichen Weichenstellungen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Aus dieser Verantwortung wird uns auch das Bundesverfassungsgericht nach einem Urteil nicht entlassen. Auch nach einer Entscheidung in Karlsruhe wird es darauf ankommen, einen Konsens aller Länder für eine Neuregelung herzustellen“, betonte Malu Dreyer.