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Obergrenze für Grundschulklassen wird gesenkt

Mit dem kommenden Schuljahr 2011/12 wird die maximale Klassengröße (festgelegt durch die so genannte Klassenmesszahl) in der Klassenstufe 1 der Grundschulen bei 24 Schülerinnen und Schülern liegen.
Erstklässler bei der Einschulung; Bild: rlp-Archiv
Erstklässler bei der Einschulung; Bild: rlp-Archiv

 „Dieser Schritt ist ein klarer Beleg dafür, dass die Bildungspolitik insgesamt und Investitionen in Bildung auch in den kommenden fünf Jahren hohe Priorität für die Landesregierung haben. Rheinland-Pfalz wird damit das Bundesland sein, das gemeinsam mit dem Stadtstaat Hamburg die niedrigste Klassenmesszahl in Grundschulen aufweist“, sagte Bildungsministerin Doris Ahnen, die jetzt in einem Brief alle Grundschulleiterinnen und -leiter von der neuen Regelung unterrichtete.

Die neue Klassenmesszahl wird von der Schulaufsicht bei den aktuell laufenden Personalplanungen für das neue Schuljahr bereits berücksichtigt.
 
Doris Ahnen betonte weiter: „Bildung bleibt der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und späteren beruflichen Erfolg. Getreu der Strategie ,Bildung von Anfang an’ bleibt gerade die frühe Bildung in Kindertagesstätten und Grundschulen auch in der neuen Legislaturperiode im besonderen Fokus der Landesregierung.“ Dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ folgend leiste die Landesregierung mit der Senkung der Klassenmesszahl auch einen Beitrag zum Fortbestand kleiner Grundschulen. Die neue Klassenmesszahl von 24 Schülerinnen und Schülern werde in den kommenden Schuljahren Schritt für Schritt auf die Klassenstufen 2 bis 4 übertragen.
 

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