„In manchen Fällen geraten Menschen durch eine Straftat in wirtschaftliche Not. In solchen Notlagen kann die Landesstiftung helfen. Ich möchte dazu aufrufen, die Unterstützung der Stiftung zu nutzen“, sagte Hartloff.
Aufgabe der Stiftung ist es, vor allem Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden Entschädigungssystem geschlossen werden. Denn das Opferentschädigungsgesetz sieht zum Beispiel keine staatlichen Leistungen vor, wenn Delikte fahrlässig begangen oder Straftaten im Ausland verübt worden sind. Dies kann für die Betroffenen zusätzliche Probleme bringen. Hier kann die Stiftung Abhilfe schaffen.
Zudem gehört zu den Aufgaben der Landesstiftung, gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren, zu unterstützen. Die Stiftung tritt also nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psycho-sozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In enger Kooperation mit diesen bewährten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden.
Weiterhin wies der Minister ausdrücklich auf die neue Webseite der Landesregierung für Kriminalitätsopfer hin. „Diese neue ’Opferschutzlandkarte‘ der Landesregierung, die vom Justizministerium betreut wird, ermöglicht einen schnellen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer von Straftaten in Rheinland-Pfalz. Sie enthält eine Liste mit Notfallnummern für Hilfe unmittelbar nach der Tat und Hinweise, wo die Betroffenen einer Straftat finanzielle Unterstützung erhalten können. Wir hoffen damit den Betroffenen eine gute und schnelle Übersicht verschaffen zu können. Ich werde mich auch weiterhin für eine Stärkung des Opferschutzes einsetzen“, so Hartloff.