"Die hochsensiblen personenbezogenen Informationen in Strafverfahren erfordern wirksame Datenschutzregelungen, genauso wie sich die Frage der Datensicherheit stellt, wenn Richterinnen und Richter Urteile am PC schreiben und abspeichern“, betonte Jochen Hartloff anlässlich des Treffens der Datenschutzbeauftragten der rheinland-pfälzischen Justiz in Mainz.
Die Anforderungen an den Datenschutz müssten ständig an den technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gelte für die Justiz gleichermaßen wie für alle Bereiche der Landesverwaltung. In den letzten Jahren habe an den Gerichten und Staatsanwaltschaften eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema Datenschutz stattgefunden.
„Wir werden weiter daran arbeiten, das Bewusstsein bei allen Beteiligten zu schärfen, sensibel mit persönlichen Daten bei Prozessen umzugehen. Dies wird aber auch weiterhin ein schwieriges Spannungsfeld bleiben, wie man zuletzt auch beim sogenannten Kachelmannprozess sehen konnte“ so Hartloff.