„Es kann nicht sein, dass die Erhöhung der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung wie zur Zeit allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet wird“, sagte die Ministerpräsidentin. Mit einer Bundesratsinitiative wird die rheinland-pfälzische Landesregierung darauf drängen, dass die vollständige paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder hergestellt wird; diese hatte mehr als 50 Jahre Bestand. Die entsprechende Initiative wurde heute im Kabinett beschlossen und soll zur Bundesratssitzung am 29. Januar eingebracht werden.
Mehrere Krankenkassen hatten angekündigt, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2016 im Durchschnitt um 0,2 Prozent anzuheben. Dies entspricht auch den Prognosen des Schätzerkreises des Bundesversicherungsamtes. Damit steigen im Schnitt die Gesamtbeiträge von knapp 15,5 Prozent auf 15,7 Prozent. "Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 2.915 Euro steigt die Beitragsbelastung der Arbeitnehmer damit monatlich um rund sechs Euro, von 239 Euro auf 245 Euro. Wenn die Beiträge, wie Experten erwarten, in den kommenden Jahren weiter steigen, wird dies ausschließlich zu Lasten der Versicherten gehen“, so die Ministerpräsidentin: "Das lehne ich ab."
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen werden nicht nur aufgrund der mit dem demografischen Wandel verbundenen Zunahme der Zahl und Schwere von Erkrankungs- und Behandlungsfällen steigen. Auch neue gesetzliche Vorgaben wie die Krankenhaus-Hilfspakete, das Versorgungsstärkungsgesetz oder das Hospiz- und Palliativgesetz werden dazu führen, dass die Krankenkassen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent nicht auskommen werden. Erheben sie dann einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag, so muss nach der aktuellen gesetzlichen Regelung dieser allein von den Kassenmitgliedern gezahlt werden.
Mit dem sogenannten Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurden zum 1. Januar 2015 die pauschalen Zusatzbeiträge abgeschafft und der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent abgesenkt. Dadurch wurden die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds deutlich reduziert. Die Finanzierungslücke musste über Zusatzbeiträge geschlossen werden.