Das Sozialrecht stelle an die Aufgabe der Richterinnen und Richter hohe Ansprüche. Die sozialrechtlichen Regelungen deckten weite Lebensbereiche ab und unterlägen häufigen Veränderungen. Das verlange den Richtern ein hohes Maß an Engagement und Fortbildungsbereitschaft ab sowie einen Blick für die Entwicklungen in der Gesellschaft.
Bamberger ging auf die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte ein. Insbesondere seien die Sozialgerichte infolge der im Jahr 2005 erfolgten Zuweisung der Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe stark belastet.
Die Zahlen für Rheinland-Pfalz bestätigten die bundesweite Geschäftsentwicklung. Die erstinstanzlichen Verfahren seien von 2005 bis 2009 um 12 Prozent angestiegen. In Eilsachen habe sich die Anzahl der Verfahren im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Anzahl der Neueingänge in Hartz IV-Klageverfahren sei seit 2005 sogar um 170 Prozent angestiegen.
"Bei dieser Entwicklung müssen wir den Sozialgerichten helfen. Die Landesregierung hat allein im richterlichen Dienst zwischen 2008 und 2009 zehn neue Stellen zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Verstärkung um 22 Prozent", unterstrich Bamberger.
Es seien derzeit weitere Schritte zu einer Entlastung der Sozialgerichte in Vorbereitung. "Einstimmig wurde von der Herbstkonferenz 2009 der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, mit den Arbeits- und Sozialministern der Länder eine gemeinsame Kommission zu bilden, die konkrete Gesetzesvorschläge erarbeiten soll. Diese Gruppe hat im Frühjahr 2010 die Arbeit aufgenommen", erklärte Bamberger abschließend.