Vor den rund 100 Betriebs- und Personalräten von Unternehmen und Behörden aus der Eifel und von der Mosel trat Beck erneut für einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Jeder sechste Stundenlohn in Deutschland liege unter 8,50 Euro. "Wo es keinen Tarifvertrag gibt, muss der Gesetzgeber mit einem Mindestlohn dafür sorgen, dass ordentliche Arbeit auch ordentlich bezahlt wird und dass es kein Lohndumpig gibt", sagte Kurt Beck. Der Ministerpräsident kündigte ein Tariftreuegesetz für Rheinland-Pfalz an, um die weitere Ausbreitung von Billiglöhnen zu verhindern. Dieses sehe einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor.
Zur Frage des künftigen Renteneintrittsalters sagte Beck, dass schon heute in Berufen, die mit hohen körperlichen oder psychischen Belastungen verbunden seien, weit über die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht bis zum 65. Lebensjahr durchhielten. "Was passiert mit diesen Menschen denn, wenn der Rentenbeginn auf 67 Jahre verschoben wird? Wenn jemand nicht mehr kann, dann muss er die Möglichkeit haben, früher in Rente zu gehen. Und er soll wegen der Abschläge dabei nicht in die Gefahr von Altersarmut geraten", forderte der Ministerpräsident. Als Beispiel für Flexibilität bei Berufen mit starker Belastung nannte er die geplante Ruhestandsregelung bei der rheinland-pfälzischen Polizei.
Die entsprechenden Regelungen könnten in Tarifverträgen getroffen oder durch rentenrechtliche Änderungen erreicht werden. Ergänzende Bausteine könnten Teilrenten und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sein, sagte Ministerpräsident Beck.