„Mit der Unterzeichnung des Reformstaatsvertrages und des novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in eine gute Zukunft für unser Mediensystem. Beide Staatsverträge verdeutlichen die große gemeinsame Verantwortung, die wir Länder bei diesem für unsere Gesellschaft und Demokratie so wichtigen Thema übernehmen“, erläuterte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Alexander Schweizer.
„Mit dem Reformstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit für die Zukunft und stärken ihn bei der Wahrnehmung seines Auftrags für die gesamte Bevölkerung. Gleichzeitig gestalten wir ihn mit den neuen Regelungen schlanker und digitaler: Doppelstrukturen werden abgebaut, die Zahl der Angebote im Fernsehen und Hörfunk reduziert und die digitalen Angebote sowie die Interaktion mit den Menschen werden gestärkt. Dies alles auch mit dem Ziel, Effizienz zu steigern und Kosten zu senken“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab die neuen Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
„Mit der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages stärken wir insbesondere den technischen Jugendmedienschutz und wollen Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder bei der digitalen Mediennutzung zu begleiten und zu schützen. Zudem stärken wir die Durchsetzung von Maßnahmen der unabhängigen Medienanstalten, die hier bereits heute europaweit beispielgebend sind“, so die Staatssekretärin weiter.
Hintergrund:
Nach dem Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. Dezember 2024 wurde für beide Staatsverträge die Vorunterrichtung der Länderparlamente durchgeführt. Diese war Voraussetzung für die nun erfolgte Unterzeichnung der Staatsverträge. Nach Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erfolgt nun die Ratifikation durch die 16 Länderparlamente. Damit werden die Staatsverträge in das jeweilige Landesrecht überführt. Nach Abschluss dieser sog. Ratifikation treten die beiden Staatsverträge am 1. Dezember 2025 in Kraft.