Noch nicht alle Länder haben eine Schuldenbremse in ihrer Verfassung. Und noch keines hat gesetzlich geregelt, wie mit ihr umzugehen ist“, sagte Finanzminister Carsten Kühl anlässlich einer Debatte im Landtag.
„Wir haben in Rheinland-Pfalz die neue Schuldenregel einstimmig im Landtag beschlossen. Wir haben sie mit einer großen Wirkungsbreite umgesetzt und dabei die Ausnahmen so gestaltet, dass das Land auch in Katastrophen- und Ausnahmesituationen jederzeit finanzpolitisch handlungsfähig bleibt. Das jetzt vorgelegte Ausführungsgesetz regelt die konkrete technische Umsetzung.“
Kühl warnte anlässlich der Beratung vor einer „unverantwortlichen Steuerpolitik“: Den Ländern und den kommunalen Haushalten dürften nicht weitere Mindereinnahmen durch Steuerbeschlüsse der Bundesregierung auferlegt werden. „Bei den Ausgaben ist der Konsolidierungsspielraum in Anbetracht hoher Personalkosten bei den Ländern begrenzt. Mit dem Stabilitätsrat, dem Gremium zur Haushaltsüberwachung des Bundes und der Länder, bin ich in voller Übereinstimmung. Dieser fordert angesichts der großen Unsicherheiten stabile steuerpolitische Rahmenbedingungen.“
|
Schuldenbremse
Stabile steuerpolitische Rahmenbedingungen gefordert
Mit der ersten Beratung eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz, das die sogenannte Schuldenbremse regelt, „ist Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter und beweist seine Innovationskraft inmitten der Schuldenkrise.
