| Bekämpfung der Kinderpornographie

Stadelmaier: Bekämpfung muss bei den Angeboten ansetzen

„Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, das im Bundesrat abschließend behandelt wurde, verfolgt nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Landesregierung ein richtiges Ziel mit Instrumenten, die aus verständlichen Gründen sehr umstritten sind. Deshalb hat das Land eine Protokollerklärung formuliert“, wie der Chef der Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, mitteilte.

„In der Erklärung erkennt Rheinland-Pfalz an, dass in dem vorliegenden Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen gegenüber der ursprünglichen Vorlage wichtige Kritikpunkte berücksichtigt worden sind“, so Stadelmaier.

Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund der auslaufenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages werde Rheinland-Pfalz trotz weiter bestehender grundsätzlicher Bedenken keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses stellen. Rheinland-Pfalz ist aber der Auffassung, dass der Ansatz, den Zugang zu Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren, letztlich bei weitem nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen, aber erhebliche negative Nebenwirkungen haben wird.
Das Land Rheinland-Pfalz bittet daher die Bundesregierung, in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages auch in internationaler Abstimmung alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten mit dem Ziel zu prüfen, dass Kinderpornographie von vornherein aus Kommunikationsnetzwerken herausgehalten werden kann. „Es muss darum gehen, an der Angebotsseite anzusetzen und nicht an der Nutzerseite“, unterstrich Stadelmaier.

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