„Der ZDF-Staatsvertrag ist von den Ländern beschlossen worden und kann auch von den Ländern geändert werden“, sagte Stadelmaier zu der heute von der Bundestagsfraktion der Grünen präsentierten Antragsschrift, mit der der Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr beauftragt wurde.
Deshalb habe der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, Anfang Dezember letzten Jahres nicht sofort nach dem Gericht gerufen, sondern habe sich für die Änderung des ZDF-Staatsvertrags ausgesprochen und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Unabhängigkeit des Senders gestärkt werden könne. Mit den Änderungen sollen die Konsequenzen aus der „Causa Brender“ gezogen werden, sagten damals Beck sowie die Regierungschefs Matthias Platzeck (Brandenburg), Erwin Sellering (Mecklenburg-Vorpommern), Jens Böhrnsen (Bremen) und Klaus Wowereit (Berlin). Sie hatten gleichzeitig ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die unionsgeführten Länder sich diesen Vorschlägen im Interesse der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, namentlich des Zweiten Deutschen Fernsehens, anschließen.
Aus Sicht des Chefs der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz sollten Gerichte immer erst dann angerufen werden, wenn es keine Aussicht auf außergerichtliche Einigung gebe. Diese außergerichtliche Einigung strebe der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck mit der Änderung des ZDF-Staatsvertrags durch die Länder an. Stadelmaier verwies auf deren politische Verantwortung, die durch eine „Normenkontrollklage zur Unzeit“ vor dem höchsten deutschen Gericht von den Grünen in Frage gestellt werde. „Es ist klug, sich zuerst an den Hausaufgaben zu versuchen, bevor es zum Nachhilfeunterricht geht“, sagte Martin Stadelmaier.