| Arbeitsmarkt

Teilhabe am Arbeitsleben stärken

Zwar ist die Zahl der arbeitslosen Menschen in Rheinland-Pfalz saisonbedingt im Februar auf rund 125.452 Personen leicht angestiegen. „Dennoch stehen im Jahr 2014 die Zeichen weiter auf Aufschwung. Der Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz ist in einer soliden Verfassung“, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsminister Alexander Schweitzer anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen unterstrichen.
Logo Agentur für Arbeit; Bild: rlp-Archiv, dpa

Im Rahmen ihrer aktiven Arbeitsmarktpolitik bemüht sich die Landesregierung kontinuierlich darum, die Jobaussichten auch der Menschen zu verbessern, die aufgrund unterschiedlichster Umstände am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. „Jeder soll eine Chance haben, in Arbeit vermittelt zu werden. Dazu brauchen wir vielfältige Lösungen, um die jeweiligen Hemmnisse abzubauen“, erklären die Ministerpräsidentin und der Minister.

So liegt ein Schwerpunkt auf der Beschäftigungssituation behinderter Menschen. Durch eine Reihe von Maßnahmen der Landesregierung beispielsweise die „Initiative Inklusion“, Integrationsfirmen oder das „Budget für Arbeit“ hat sich diese in Rheinland-Pfalz sehr günstig entwickelt. Bis Oktober 2013 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Rheinland-Pfalz um über 25 Prozent zurückgegangen. „Dies ist besonders bemerkenswert, da im gleichen Zeitraum die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen im Bundesdurchschnitt nur um rund sieben Prozent zurückgegangen ist“, sagte Malu Dreyer.

Zur Umsetzung der verschiedenen Handlungsfelder im Rahmen der „Initiative Inklusion“ stehen den Ländern Mittel in Höhe von rund vier Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Hinzu kommt ein zusätzlicher Anteil aus dem Fonds zur Verbesserung der Inklusionskompetenz der Kammern. Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland Kammern motivieren können, Konzepte zur Nutzung und Umsetzung dieses Programms zu entwickeln. „Das Geld des Ausgleichsfonds wird sinnvoll für Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt. Dennoch ist ein Umdenken bei den Unternehmen wünschenswert: Statt für die Nichterfüllung der gesetzlichen Schwerbehindertenquote eine Gebühr zu zahlen, sollten Unternehmen das Potenzial aller Fachkräfte nutzen“, erklärte Schweitzer.

Ein Ziel der Landesregierung für die nächsten Jahre bleibt der stete Ausbau von Integrationsfirmen. Zum 31.12.2013 gab es insgesamt 69 Integrationsfirmen, die sich auf viele verschiedene Branchen – wie beispielsweise Gaststätten - und Hotelgewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Handwerk oder Supermärkte in Ortszentren – verteilen. Dort arbeiteten zu diesem Zeitpunkt 824 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Integrationsfirmen sind Unternehmen, Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die zu Marktbedingungen arbeiten“, so der Arbeitsminister. Die Förderung als Integrationsfirma setzt voraus, dass mindestens drei Arbeitsplätze für behinderte Menschen neu geschaffen werden. „In diesen Betrieben sind zwischen 25 und 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Im Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Beschäftigten erfahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unterstützung und können Ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.“

Das Budget für Arbeit ist ein wichtiges Instrument, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Im Fokus stehen Menschen, die Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben und daher von den Arbeitsmarktinstrumenten der Agentur für Arbeit nicht profitieren. Das Budget für Arbeit wurde 2006 durch das Land Rheinland-Pfalz initiiert, um diesem Personenkreis den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Arbeitgeber erhalten aus Mitteln der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einen Zuschuss zu den Arbeitgeberbruttolohnkosten von bis zu 70 Prozent, wenn sie Personen aus Werkstätten für behinderte Menschen einstellen. Die Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden tariflich entlohnt und sind – außer in der Arbeitslosenversicherung – sozial versichert. „Das Budget für Arbeit ist eine Möglichkeit, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, betonte Arbeitsminister Alexander Schweitzer. So erhalten mit Stand 01. November 2013 in Rheinland-Pfalz 260 Personen das Budget für Arbeit.

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