"Denn mit der Verweigerung der Zustimmung wird eine einmalige Chance vertan, mit freiwilligen Alterskennzeichnungen und dem Einsatz von Jugendschutzprogrammen Kinder und Jugendliche vor verstörenden Inhalten im Netz zu schützen und gleichzeitig die Kommunikationsfreiheit der erwachsenen Nutzer zu erhalten“, so der Ministerpräsident weiter.
"Mit der alten gesetzlichen Regelung sind die Anbieter weiterhin auf die derzeit gültigen Sendezeitgrenzen im Netz angewiesen, die auch die Informationsfreiheit der erwachsenen Nutzer deutlich einschränken“, erläuterte Kurt Beck. Durch das Verhalten der nordrhein-westfälischen CDU, das jeglicher sachlicher Begründung entbehre, würden bereits getätigte Investitionen von Verbänden und Unternehmen in effektive Jugendschutzsysteme zunichte gemacht. Das sei gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse von Winnenden und Wendlingen, die Ausgangspunkt der Novellierung gewesen seien, eine tragische Entwicklung, so der Ministerpräsident.
„Wenn die Novellierung scheitert, wird der Weg der koregulierten Selbstregulierung nicht weiter beschritten, so dass die staatliche Regulierung von oben Platz greifen wird. Basierend auf den derzeitigen rechtlichen Grundlagen werden die Jugendschutzbehörden Sperrverfügungen erlassen. Wenn das das ausgemachte Ziel der CDU in Nordrhein-Westfalen ist, sollten sie an ihrer Linie festhalten“, erklärte der Vorsitzende der Rundfunkkommission.