Bamberger erläuterte bei seiner Rede die Bedeutung der Übertragung richterlicher Aufgaben auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger: "Die Wahrnehmung der vormals richterlichen Tätigkeiten hat die Stellung der Rechtspfleger als eigenständiges Organ der Rechtspflege nochmals gestärkt und damit zur Aufwertung des Rechtspflegerberufs beigetragen. Mit hoher Verantwortung treffen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in all den ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichen sachlich unabhängig wichtige Entscheidungen, die nicht selten große wirtschaftliche Bedeutung für die Beteiligten haben."
Durch die qualifizierte Arbeit in vielen, für die Bürger wichtigen Rechtsgebieten, trügen die Rechtspfleger dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu festigen.
"Dabei werden sie, nunmehr schon seit gut einhundert Jahren, durch den Bund Deutscher Rechtspfleger unterstützt. Er hat sich in dieser Zeit stets mit Nachdruck für eine Fortentwicklung und Verbesserung der Rechtsstellung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie für eine Erweiterung der aus der richterlichen Zuständigkeit übertragenen Aufgaben eingesetzt. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat damit an der Erfolgsgeschichte des von ihm vertretenen Berufsstandes maßgeblichen Anteil. Er kann auf eine fruchtbare Arbeit zurückblicken. Es ist zu wünschen, dass diese Arbeit fortgesetzt wird und die Interessen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch weiterhin mit diesem Engagement vertreten werden“, sagte der Minister.