Das Ministerium gehe deshalb davon aus, dass nur eine geringe Zahl neuer Anträge von Winzern auf Eintragung geschützter Ursprungsbezeichnungen gestellt werde. Das Land überlege deshalb, höhere Anforderungen in den bestehenden und automatisch geschützten Anbaugebieten festzulegen.
Nachgedacht wird nach Angaben des Ministeriums vor allem darüber, die Hektarerträge für bestimmte Einzellagen weiter zu begrenzen. Damit sollten die Qualität gestärkt und Einzel- und Ortslagen aufgewertet werden, sagte Schweitzer. Rheinland-Pfalz will außerdem erreichen, dass die Länder eigene Kompetenzen bei der Regelung bezeichnungsrechtlicher Fragen erhält. Bisher ist dafür allein der Bund zuständig. Insbesondere mit Blick auf Einzellagen brauche man eine Ermächtigung im Weingesetz, die es den Ländern erlaube, ihre Qualitätsweine besser herausstellen zu können.
Die EU hatte zum 1. August 2009 ihr Bezeichnungsrecht für Weine auf ein System der Herkunftsangaben umgestellt. Der frühere Begriff des Qualitätsweins wurde durch die Bezeichnung "Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen" (g.U.), der alte Landwein durch "Weine mit geschützten geografischen Angaben" (g.g.A.) ersetzt. Die EU will damit Wettbewerbsnachteilen im internationalen Weinmarkt vorbeugen, hat den Mitgliedsstaaten aber eine Übergangsfrist zur Umsetzung eingeräumt. Deutschland will die Übergangsfrist voll ausschöpfen und setzt die Verordnung erst zum 1. Januar 2012 um.