| Suizidhilfe

Werbung bestrafen

Anstößige Werbung für Suizidbeihilfe soll nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter Strafe gestellt werden. Einen entsprechenden Antrag brachte Justizminister Heinz Georg Bamberger am Freitag in den Bundesrat ein.
Tabletten; Bild: dpa

Demnach sollen diejenigen bestraft werden, die grob anstößig oder rein auf kommerziellen Gewinn ausgerichtet damit werben, bei Selbstmorden zu helfen. "Hier wird die Ausweglosigkeit von Menschen schamlos zu eigenen Zwecken ausgenutzt. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben", betonte Bamberger.

Denn es sei "mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelten Lebenssituationen durch entsprechende Werbung geradezu zum Suizid ermutigt werden, indem ihnen vermeintlich leichte Wege vom Leben zum Tod aufgezeigt werden." Als Strafmaß für solche Werbung sieht der Entwurf Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor. Ist die Werbung nachweislich mitverantwortlich für einen Selbstmord oder einen Versuch dazu, dann sollen bis zu drei Jahre verhängt werden können. Bamberger machte klar: "Das wiederholte öffentliche Werben gerade von Konstrukteuren sogenannter 'Selbsttötungsmaschinen' ist unerträglich."

Der Antrag von Rheinland-Pfalz geht nun in die Ausschüsse des Bundesrates. Die Diskussion um das Thema ist nicht neu - bereits im Sommer 2008 befasste sich dem Minister zufolge der Bundesrat mit dem Thema. "Damals konnten wir keine Einigung mit den CDU-regierten Ländern erzielen."

 

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