| Justizstrukturreform

Zusammenarbeit weiter ausbauen

Die rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte sollen stärker zusammenarbeiten, eine Zusammenlegung erfolgt nicht. In Mainz stellte Professor Hermann Hill den Abschlussbericht des Expertengremiums zur Justizstrukturreform vor, dessen Ergebnisse von Ministerpräsident Kurt Beck und Justizminister Jochen Hartloff begrüßt wurden.
Prof. Hermann Hill (Mitte) überreicht Ministerpräsident Beck und Justizminister Jochen Hartloff den Bericht des Expertengremiums zur Justizstrukturreform; Bild: Alexander Sell / © Staatskanzlei
Prof. Hermann Hill (Mitte) überreicht Ministerpräsident Beck und Justizminister Jochen Hartloff den Bericht des Expertengremiums zur Justizstrukturreform; Bild: Alexander Sell / © Staatskanzlei

"Allen Mitgliedern des Gremiums gilt unsere Anerkennung für ihr Engagement und die von ihnen geleistete ehrenamtliche Arbeit", sagte Beck.

Der Ministerrat hatte am 09. August 2011 beschlossen, ein Expertengremium zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Justizstrukturreform in Rheinland-Pfalz zu beauftragen. Das Gremium sollte alle von den Beteiligten vorgetragenen Argumente erfassen, bündeln, bewerten und daraus Vorschläge für Einsparungen im Justizbereich entwickeln. Das Gremium hatte darüber hinaus den Auftrag, mögliche Alternativen zu den Einsparvorschlägen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Vorschlägen für Kosteneinsparungen in vergleichbarer Höhe zu entwickeln.

"Das Gremium hat Vorschläge entwickelt, die wir als Grundlage für die weitere Arbeit nehmen werden", so Beck und Hartloff. Das Expertengremium empfiehlt von einer Zusammenlegung der rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichte abzusehen. Diese Pläne werden deswegen von der Landesregierung auch nicht mehr weiterverfolgt. Das Gremium sieht aber erhebliche Konsolidierungseffekte durch eine stärkere Zusammenarbeit der Oberlandesgerichte in Koblenz und Zweibrücken und stellt dabei ausdrücklich auf Einsparvorschläge ab, die von den Präsidentinnen und Präsidenten der ordentlichen Gerichtsbarkeit gemacht worden sind. Nach Auswertung dieser Vorschläge kommt das Gremium auf Landesebene zu einem Einsparpotential von 2,5 Mio. Euro.

Für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit empfiehlt das Expertengremium, frei werdende Stellen an den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht zum Teil nicht wieder zu besetzen und eine grundlegende Neustrukturierung der erstinstanzlichen Standorte.

Im Ergebnis bestätigt der Bericht, dass es notwendig ist, vor dem Hintergrund der Schuldenbremse auch von der Justiz einen finanziellen Einsparungsbeitrag zu verlangen. Das Gremium zeigt Wege auf, wie auch in der Justiz nennenswerte Konsolidierungspotentiale abgerufen werden können. Daran gilt es anzuknüpfen.

In einem transparenten Verfahren wird das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unter Einbindung von Vertretern der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Strafvollzugs sowie der jeweiligen Personalvertretungen, die Vorschläge des Expertengremiums diskutieren und für die verschiedenen Bereiche konkretisieren. Die Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen. Für Mittwoch hat der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz Vertreter aus dem Geschäftsbereich der Justiz eingeladen, um die diesbezüglichen Planungen vorzustellen und zu diskutieren. Geplant ist die Einrichtung einer Lenkungsgruppe, deren erste Sitzung bereits am 17. April 2012 stattfinden soll.

<media 93104 _blank - "TEXT, Abschlussbericht des Expertengremiums Maerz 2012, Abschlussbericht_des_Expertengremiums_Maerz_2012.pdf, 83 KB">Der Bericht des Expertengremiums als pdf-Datei.</media>

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