Die / Der Erste Beigeordnete
ist allgemeine / r Vertreter / in
des / der Oberbürgermeisters /
Oberbürgermeisterin und Mitglied des
Stadtvorstandes.
Die / Der Erste Beigeordnete wird für
die Dauer von acht Jahren gewählt.
Die Besoldung erfolgt nach
Besoldungsgruppe B 3 / B 4 der
Kommunal-Besoldungsverordnung des
Landes Rheinland-Pfalz.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer Deutsche / r im
Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes
oder Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union
mit Wohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland ist, am Tag der Wahl das
18. Lebensjahr vollendet hat, nicht
von der Wählbarkeit im Sinne des § 4
Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie die Gewähr
dafür bietet, dass sie / er jederzeit
für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des
Grundgesetzes eintritt. Nicht gewählt
werden kann, wer am Tag der Wahl das
65. Lebensjahr vollendet hat.
Bewerber / innen müssen nach
Vorbildung und bisheriger Tätigkeit
befähigt sein, verschiedene Aufgaben
der Verwaltung als Dezernent / in zu
leiten; sie sollen möglichst auch über
kommunalpolitische Erfahrungen
verfügen. Die Stelle umfasst derzeit
die Leitung des Fachbereichs 3
(Kultur, Tourismus, Bildung und
Sport), des Fachbereiches 4 (Jugend,
Familie, Senioren und Soziales) sowie
der Ehrenamtsagentur spefa. Eine
Änderung der Zuständigkeiten bleibt
vorbehalten.
Die Stadt Speyer (ca. 51.000 Einwohner)
ist ein Mittelzentrum mit
Teilfunktionen eines Oberzentrums in
der Metropolregion Rhein-Neckar.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis zum 2. Mai 2025
erbeten an die
Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
(Staatsanzeiger Nr. 11 vom 31. März 2025)