Das Dezernat umfasst zurzeit
- die Bereiche Kultur, Theater, Schulen,
Jugendamt, Kindertagesstätten,
Jugendförderung und
Erziehungsberatung, LuZiE.
Eine Änderung des Geschäftsbereiches
bleibt vorbehalten. Die Vertretung in
Gremien kommunaler Gesellschaften
bzw. Beteiligungen ist ebenfalls Teil des
Aufgabengebietes.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre.
Die Stelleninhaberin tritt bei der Wahl
nicht wieder an.
Die*Der Beigeordnete wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunalbesoldungsverordnung
und ist im Rahmen des
Kommunalbesoldungsrechts nach
Besoldungsgruppe B 4 / B 5 LBesG
bewertet. Außerdem wird eine
Aufwandsentschädigung gewährt.
Wählbar ist, wer Deutsche*r im Sinne
des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
oder Staatsangehörige*r eines
anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen
ist sowie die Gewähr dafür bietet,
jederzeit für die freiheitlichdemokratische
Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes einzutreten. Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Ludwigshafen am Rhein ist eine
Stadt, in der große Aufgaben mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen
zu bewältigen sind. Die Position
verlangt daher eine Persönlichkeit
mit Weitblick und Initiative,
Entscheidungsfreudigkeit, großer
Sachkenntnis und kommunalpolitischer
Erfahrung sowie Führungsqualitäten.
Interessentinnen und Interessenten
werden gebeten, ihre Bewerbung mit
den üblichen Unterlagen bis zum
3. Mai 2025 an folgende Adresse zu
senden:
Bereich Personal
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
(Staatsanzeiger Nr. 14 vom 22. April 2025)