Die Wahl der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters erfolgt am
14. September 2025 unmittelbar durch
die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger der Verbandsgemeinde Konz für
die Amtszeit von acht Jahren nach den
Grundsätzen der Mehrheitswahl. Erhält
bei dieser Wahl keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen, so findet am
28. September 2025 zwischen den
zwei Bewerberinnen / Bewerbern eine
Stichwahl statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer
- Deutsche / r im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, - am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, - nicht von der Wählbarkeit
im Sinne des § 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie - die Gewähr dafür bietet, dass sie / er
jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.
Es erfolgt eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit. Die
Besoldung richtet sich nach der
Kommunalbesoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 4 / B 5 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 5 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Die Verbandsgemeinde Konz hat rd.
33.800 EW; zu ihr gehören die Stadt
Konz mit 5 Stadtteilen (rd. 19.200 EW)
und weitere 11 Ortsgemeinden. Sie hat
ihren Sitz in der Stadt Konz.
Bewerben sollten sich engagierte,
verantwortungsbewusste und kreative
Persönlichkeiten mit möglichst
umfassender Kommunalerfahrung,
die mit den Ortsgemeinden und
Entscheidungsgremien vertrauensvoll
zusammenarbeiten und in der Lage
sind, die Verwaltung als modernes
Dienstleistungsunternehmen
wirtschaftlich und bürgernah zu
führen sowie die Entwicklung in der
Verbandsgemeinde zielstrebig und
mit Engagement zu fördern. Es wird
erwartet, dass die gewählte
Bewerberin / der gewählte Bewerber
ihren / seinen Wohnsitz in der
Verbandsgemeinde Konz hat oder
nimmt.
Neben der beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung ist zur
Teilnahme an der Wahl die Einreichung
eines förmlichen Wahlvorschlags als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
oder durch eine Partei bzw.
Wählergruppe erforderlich. Weitere
Einzelheiten - insbesondere die
Ausschlussfrist für die Einreichung
der Wahlvorschläge - ergeben sich
aus der Wahlbekanntmachung, die im
Trierischen Volksfreund veröffentlicht
wird. Diese Bekanntmachung wird
den Bewerberinnen und Bewerbern
unaufgefordert zugesandt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben
und Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf die ordnungsgemäße
Einreichung der Bewerbung keinen
Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis zum 7. Juni 2025
(keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Kennwort: Bürgermeisterwahl
z. Hd. Herrn Bürgermeister Joachim Weber
Am Markt 11
54329 Konz
www.konz.eu
(Staatsanzeiger Nr. 16 vom 12. Mai 2025)