Stellenangebot der Verbandsgemeinde Rüdesheim / Nahe:

Bei der Verbandsgemeinde Rüdesheim / Nahe, Landkreis Bad Kreuznach, ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d) zum 21. März 2026 wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 30. April 2025.

Zur Verbandsgemeinde Rüdesheim / Nahe 
gehören 32 Ortsgemeinden mit
insgesamt rund 29.200 Einwohnern. Sitz
der Verwaltung ist die Ortsgemeinde
Rüdesheim / Nahe.

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
29. Juni 2025, unmittelbar von den
wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern der Verbandsgemeinde
Rüdesheim / Nahe für eine Amtszeit
von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat
bei dieser Wahl keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten, so fi ndet am
Sonntag, 13. Juli 2025, eine Stichwahl
unter den beiden Bewerberinnen /
Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl
die höchsten Stimmenzahlen erhalten
haben.

Der Amtsinhaber wird sich wieder
bewerben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer

  • Deutsche / r im Sinne des Art. 116
    Abs. 1 des Grundgesetzes oder
    Staatsangehörige / r eines anderen
    Mitgliedstaates der Europäischen
    Union mit Wohnsitz in der
    Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
    vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit
    im Sinne des § 4 Abs. 2 des
    Kommunalwahlgesetzes
    ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie / er
    jederzeit für die freiheitlich
    demokratische Grundordnung im
    Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl (29. Juni 2025) das
65. Lebensjahr vollendet hat.

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung des
Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist
das Amt der Besoldungsgruppe B 3 / B 4 
zugeordnet. In der ersten Amtszeit
wird das Amt zunächst nach der
Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 4 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf
diese Ausschreibung ist zur Teilnahme
als Bewerberin / als Bewerber an
der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlages durch
eine Partei oder Wählergruppe oder
als Einzelbewerberin / Einzelbewerber
nach Maßgabe der Bestimmungen
des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass
Wahlvorschläge spätestens am
12. Mai 2025, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Rüdesheim / Nahe einzureichen sind
(Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen, die
der Wahlleiter spätestens am 69. Tag
vor der Wahl im Mitteilungsblatt der
Verbandsgemeinde Rüdesheim / Nahe
öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das
Einverständnis erteilt werden, dass
die Verbandsgemeindeverwaltung
politische Parteien und / oder
Wählergruppen über den Eingang der
Bewerbung informiert und / oder ihnen
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen
gewährt; das Einverständnis kann auf
eine oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden. Die
Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen
Erklärung hat auf das ordnungsgemäße
Einreichen einer Bewerbung keinen
Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden erbeten bis zum
30. April 2025 (keine Ausschlussfrist)
an:

Verbandsgemeindeverwaltung
- Bürgermeisterwahl -
z. Hd. des Wahlleiters
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim

(Staatsanzeiger Nr. 11 vom 31. März 2025)

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