| Stiftung für Opferschutz

63 Prozent der Anträge stattgegeben

Justizminister Jochen Hartloff betonte die Bedeutung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. „Der praktizierte Opferschutz ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit dieser Landesregierung. Dabei spielt insbesondere die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz eine bedeutende Rolle."
Justizminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv
Justizminister Jochen Hartloff; Bild: rlp-Archiv


Von den 46 im Jahre 2010 eingegangenen Anträgen habe der Vorstand 29 stattgegeben. „Das sind rund 63 Prozent. Allein 10 Anträge wurden von gemeinnützigen Organisationen, zum Beispiel von Frauenhäusern gestellt“, so Hartloff.
 
Der Minister stellte exemplarisch einige Fälle dar: So habe die Stiftung dem behinderten Opfer eines Betrugs und brutalen Raubüberfalls 5000 Euro für die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurden 2500 Euro an ein Ehepaar ausgezahlt, das durch die fahrlässige Brandstiftung eines Mitbewohners, unverschuldet obdachlos wurde. 2500 Euro wurden einer Frau zugesprochen, die das Opfer jahrelanger Misshandlungen durch den eigenen Ehemann war. 

Insgesamt leistete die Stiftung im Jahre 2010 finanzielle Zuwendungen von fast 30.000 Euro an Opfer von Kriminalität und Gewalt. 

Information:
Hauptaufgabe der Stiftung ist es, Opfern von Straftaten ergänzende finanzielle Hilfe zu leisten. Sie soll zur Linderung von Notlagen beitragen, wenn diesen Menschen nicht auf andere Weise geholfen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht allerdings nicht. Mit der Stiftung sollen Lücken im geltenden Entschädigungssystem geschlossen werden. Die Stiftung unterstützt daneben auch gemeinnützige Organisationen, die sich für die Betreuung von Opfern einer Straftat engagieren. Dabei tritt die Stiftung nicht in Konkurrenz zu bewährten Hilfsorganisationen. Gerade bei der psychosozialen Betreuung kann und will die Stiftung nicht auf die verdienstvolle Mitarbeit der überwiegend ehrenamtlichen Helfer verzichten. In Kooperation mit diesen be­währten Einrichtungen kann das Angebot sinnvoll ergänzt werden.

Weitere Informationen sowie Anträge etc. finden Sie entweder unter <link http: www.mjv.rlp.de>www.mjv.rlp.de oder Sie wenden sich direkt an die Geschäftstelle:

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz

Ernst-Ludwig-Straße 3

55116 Mainz

Telefon: 06131/16-4877 oder 5812

Telefax: 06131/16-4939

E-Mail: <link>poststelle@mjv.rlp.de

Spendenkonto Baden-Württembergische Bank 

BLZ 600 501 01 

Kto-Nr 7 401 029 913

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