Prinzipiell wird es an den beiden Festtagen keinen Individualverkehr im Festgelände geben. Außerhalb der Veranstaltungszeiten können Anwohnerinnen und Anwohner sowie der notwendige Lieferverkehr den gesperrten Bereich nur auf vorgegebenen Routen und mit einer Durchfahrtserlaubnis befahren.
Wenn eben möglich, sollte man in dieser Zeit möglichst auf das Auto zu verzichten. Wer sein Auto flexibel nutzen muss, hat die Möglichkeit einen Ausweichparkplatz außerhalb der Veranstaltungsflächen zu beantragen.
Anhand einer interaktiven Karte können sich Anwohnerinnen und Anwohner im Internet unter <link http: www.tag-der-deutschen-einheit.de verkehr>www.tag-der-deutschen-einheit.de/verkehr/ über die konkreten Veränderungen in ihrer Straße informieren und eine Durchfahrtserlaubnis bzw. einen Ausweichparkplatz beantragen.
Der Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben werden und ist zusammen mit einer Kopie des Personalausweises bis 31.08.2017 an die Staatskanzlei abzusenden.
Institutionen, die ein besonderes gesellschaftliches und soziales Versorgungs- oder Sicherheitsinteresse haben, finden im Online-Tool den Antrag auf Erteilung einer Durchfahrtserlaubnis für „Bedarfsträger“.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch per E-Mail unter <link>verkehr.tde2017@stk.rlp.de an das Projektbüro zum Tag der Deutschen Einheit wenden. Telefonische Auskünfte gibt es unter der Hotline 06131-165858.
Weitere Informationen über die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Mainz finden sich unter <link http: www.tag-der-deutschen-einheit.de>www.tag-der-deutschen-einheit.de. Informieren kann man sich auch auf den Bürger-Informationsveranstaltungen in der Staatskanzlei am 6. September um 18.30 Uhr sowie am 9. September um 11.00 Uhr.