Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort angegeben werden sollen. Das Antragsformular könne nur online ausgefüllt werden und Nachfragen würden nicht per Telefon beantwortet.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz, als vorgesetzte Dienstbehörde aller rheinland-pfälzischen Finanzämter, warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Sogenannte Änderungsbescheide werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Änderungen von Steuerbescheiden und für die Abgabe von Steuererklärungen ist zudem nicht das Bundesministerium der Finanzen, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
In Zweifelsfällen bittet die Oberfinanzdirektion, sich möglichst umgehend mit seinem Finanzamt vor Ort in Verbindung setzen, um so zur Aufklärung einer möglichen Straftat beizutragen.