„Wir haben damit rechtzeitig zum Herbst und zur Ernte 2009 Rechtssicherheit geschaffen und erreicht, dass EU-Regelungen im Sinne unserer Winzer umgesetzt werden“, sagte Hering beim Parlamentarischen Abend der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Die Verordnung tritt mit der umgehenden Veröffentlichung in Kraft.
Zu den zentralen Punkten im Landesrecht gehört die Anpassung der Hektarertragsregelung. In den Anbaugebieten Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen bleibt es beim Qualitätsstufenmodell, das unter anderem die Qualitätsweinmenge auf 105 Hektoliter pro Hektar begrenzt (für die Mosel 125 Hektoliter). In den kleineren Anbaugebieten bleibt es beim gewohnten Einwertmodell von 100 Hektoliter pro Hektar an der Ahr und 105 Hektoliter pro Hektar am Mittelrhein. „Damit kann im rheinland-pfälzischen Weinbau weiter erfolgreich auf Qualität gesetzt werden“, unterstrich Hering.
Hering: Landesverordnung zum Weinrecht bringt Rechtssicherheit
Landwirtschafts- und Weinbauminister Hendrik Hering hat mit seiner Unterschrift unter die Landesverordnung zum Weinrecht die Grundlage zur Umsetzung der Europäischen Weinmarktordnung geschaffen.
