Erklärt werde unter anderem, was Fahrgäste beachten müssen, um schnell an ihr Geld zu kommen und welche Entschädigung Inhabern von Zeitfahrkarten zusteht. Bahnfahrer bekommen beispielsweise künftig bei einer Verspätung ab einer Stunde ein Viertel des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden die Hälfte. Die Bahn-Unternehmen zahlen Taxi- oder Hotelkosten bis zu 80 Euro, wenn nachts kein Weiterkommen mehr möglich ist. Bei einer Verspätung ab 20 Minuten dürfen Fahrgäste kostenlos in einen teureren Zug umsteigen.
Das Faltblatt "hr Recht als Fahrgast" enthält laut Ministerium außerdem Ansprechpartner für Beschwerden und Streitfälle.
Weitere Informationen und Download
Ab dem 10. August liegt es zudem bei Kommunalverwaltungen, Stadtbüchereien, Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen kostenlos bereit.