| Medienpolitik

Länder beschließen Eckpunkte für Digitale Medien-Staatsvertrag: Medienvielfalt auch im Zeitalter von KI und sozialen Netzwerken

„Wir Länder nehmen unsere ureigenste Verantwortung für freie, vielfältige und verlässliche Medien wahr – auch im digitalen Raum. Soziale Medien und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz haben die Spielregeln grundlegend verändert. Mit den in der Rundfunkkommission beschlossenen politischen Eckpunkten für einen Digitale Medien-Staatsvertrag gehen wir deshalb erneut mit zukunftsweisenden Ansätzen voran. Ziel ist, die Medienordnung in Deutschland an die Herausforderungen einer zunehmend digitalen und KI-geprägten Kommunikationswelt anzupassen und den Wandel aktiv zu gestalten. Demokratische Medienpolitik heißt für mich, wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech Giganten bestimmen lassen“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder anlässlich der Verständigung der Länder in der Rundfunkkommission auf Eckpunkte für einen „Digitale Medien-Staatsvertrag“.
Die Rundfunkkommission der Länder tagt in der Rheingoldhalle.
Die Rundfunkkommission der Länder tagt in der Rheingoldhalle.

„Wir haben uns in drei zentralen Themenfeldern verabredet, die Reform voran­zutreiben. 

Erstens: Freie Medien – ob privat oder öffentlich-rechtlich – brauchen verlässliche Finanzierung. Deshalb wollen wir die Refinanzierung journalistischer Angebote verbessern, indem wir die bestehenden Regulierungen – insbesondere im Werbebereich – überprüfen. Das soll Journalismus nachhaltig und unabhängig stärken. Dabei fördern wir die Medienvielfalt und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte, indem wir gezielte Mechanismen zur Stärkung journalistischer Sorgfaltspflichten und der Sichtbarkeit solcher Inhalte schaffen. 

Zweitens: Es gilt, Kommunikationsräume besser vor Manipulation zu schützen und die Aufsicht wirksam auszugestalten. 

Drittens: Die digitalen Medienmärkte haben neue Strukturen, Macht verschiebt sich, deshalb müssen wir das Medienkonzentrationsrecht reformieren. Diese neuen Machtzentren im digitalen Raum wollen wir in den Blick nehmen. 

Mit der Reform verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: Landes-, Bundes- und EU-Gesetzgebung sind notwendig, um die komplexen Herausforderungen für den Mediensektor wirksam zu bewältigen“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab die Inhalte der angestrebten Reformen.

Unter der Überschrift „Digitale Medien-Staatsvertrag – Teil 1“ hatten die Länder bereits im Sommer erste Regelungsvorschläge zur öffentlichen Anhörung gestellt. Dieser erste Teil umfasst vor allem die Umsetzung europäischer Rechtsakte, wie der Verordnung über die Transparenz politischer Werbung und die KI-Verordnung und soll den Einsatz künstlicher Intelligenz im Rahmen der Medienaufsicht regeln. Die nunmehr beschlossenen Eckpunkte adressieren einen „Digitale Medien-Staatsvertrag – Teil 2“. Konkrete Regelungsvorschläge sollen in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden.

„Die Arbeiten an Teil 1 des Digitale Medien-Staatsvertrags laufen parallel mit Hochdruck weiter. Ich appelliere an den Bund, den weiteren Prozess nun zügig und konstruktiv mit uns gemeinsam zu gestalten, damit die europarechtlichen Vorgaben im Sinne einer vielfältigen und staatsfernen Medienlandschaft umgesetzt werden können“, so Staatssekretärin Raab.

Die Beschlüsse der Rundfunkkommission, die Eckpunkte und die Anhörung zu Teil 1 des DMStV sind auf der Homepage der Rundfunkkommission unter www.rundfunkkommission.rlp.de abrufbar.

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