„Wir haben uns in drei zentralen Themenfeldern verabredet, die Reform voranzutreiben.
Erstens: Freie Medien – ob privat oder öffentlich-rechtlich – brauchen verlässliche Finanzierung. Deshalb wollen wir die Refinanzierung journalistischer Angebote verbessern, indem wir die bestehenden Regulierungen – insbesondere im Werbebereich – überprüfen. Das soll Journalismus nachhaltig und unabhängig stärken. Dabei fördern wir die Medienvielfalt und Auffindbarkeit verlässlicher Inhalte, indem wir gezielte Mechanismen zur Stärkung journalistischer Sorgfaltspflichten und der Sichtbarkeit solcher Inhalte schaffen.
Zweitens: Es gilt, Kommunikationsräume besser vor Manipulation zu schützen und die Aufsicht wirksam auszugestalten.
Drittens: Die digitalen Medienmärkte haben neue Strukturen, Macht verschiebt sich, deshalb müssen wir das Medienkonzentrationsrecht reformieren. Diese neuen Machtzentren im digitalen Raum wollen wir in den Blick nehmen.
Mit der Reform verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: Landes-, Bundes- und EU-Gesetzgebung sind notwendig, um die komplexen Herausforderungen für den Mediensektor wirksam zu bewältigen“, erläuterte Medienstaatssekretärin Heike Raab die Inhalte der angestrebten Reformen.
Unter der Überschrift „Digitale Medien-Staatsvertrag – Teil 1“ hatten die Länder bereits im Sommer erste Regelungsvorschläge zur öffentlichen Anhörung gestellt. Dieser erste Teil umfasst vor allem die Umsetzung europäischer Rechtsakte, wie der Verordnung über die Transparenz politischer Werbung und die KI-Verordnung und soll den Einsatz künstlicher Intelligenz im Rahmen der Medienaufsicht regeln. Die nunmehr beschlossenen Eckpunkte adressieren einen „Digitale Medien-Staatsvertrag – Teil 2“. Konkrete Regelungsvorschläge sollen in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden.
„Die Arbeiten an Teil 1 des Digitale Medien-Staatsvertrags laufen parallel mit Hochdruck weiter. Ich appelliere an den Bund, den weiteren Prozess nun zügig und konstruktiv mit uns gemeinsam zu gestalten, damit die europarechtlichen Vorgaben im Sinne einer vielfältigen und staatsfernen Medienlandschaft umgesetzt werden können“, so Staatssekretärin Raab.
Die Beschlüsse der Rundfunkkommission, die Eckpunkte und die Anhörung zu Teil 1 des DMStV sind auf der Homepage der Rundfunkkommission unter www.rundfunkkommission.rlp.de abrufbar.
