Damit wird eine EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung für die Berufsangehörigen der akademischen Heilberufe und der Gesundheitsfachberufe in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz umfasst außerdem die Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe, beispielsweise indem es die Voraussetzungen für Berufsordnungen schafft.
Die EU-Richtlinie regelt das generelle Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung von reglementierten Berufen und Weiterbildungen. Konkret müssen damit 27 Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme in Europa miteinander vereinbar gemacht werden. „Im Mittelpunkt steht die Förderung der beruflichen Mobilität in Europa“, unterstrich die Ministerin. Sie verdeutlichte das am Beispiel der OP-Krankenschwester, die anders als Hebammen oder Ärztinnen und Ärzte nicht nach einheitlichen europäischen Standards ausgebildet wird. Die Richtlinie enthalte beispielsweise Regelungen für die Anerkennung der Berufsqualifikation ‚OP-Krankenschwesterâ€