Ausbildung, Qualifikation, Registrierung, Haftung und Aufsicht der Finanzberater sollten durch Mindeststandards geregelt werden.
So müsse beispielweise der Nachweis der Qualifikation von Finanzberatern durch eine Prüfung erbracht werden. Ein entsprechender Antrag von Rheinland-Pfalz sei bereits am 5. März vom Bundesrat beschlossen worden, sagte die Ministerin.
Nach den Worten von Conrad müssen Verbraucher, die ihr Geld anlegen wollen, darauf vertrauen können, "dass sie kompetent beraten werden, und zwar überall". Zudem müssten die Kundeninteressen auch bei den Vergütungssystemen der Banken berücksichtigt werden.
Der Ministerin zufolge soll die Verbraucherzentrale des Landes noch in diesem Jahr 50 000 Euro für den weiteren Ausbau der Finanzberatung in Rheinland-Pfalz erhalten. Damit wolle die Landesregierung die Geldanlageberatung und die Rechtsberatung im Finanzbereich in allen sechs Beratungsstellen der Verbraucherzentrale ausweiten.
Mindeststandards für Finanzberater
Die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad fordert die Einführung von Mindeststandards für Finanzberater. Wichtigstes Ziel sei, solche Standards für die Arbeit von Finanzvermittlern gesetzlich festzuschreiben. Das sagte Conrad am Montag in Mainz anlässlich des Weltverbrauchertages.
