| Vierter Medienänderungsstaatsvertrag

Mehr Transparenz, Compliance und stärkere Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben zum 17. Mai 2023 den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser legt Regelungen zur Stärkung von Transparenz, Compliance und Gremienkontrolle im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest.

„Mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag schaffen wir gemeinsame und hohe Compliance-Standards für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“, erläuterte die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Die Regelungen werden den besonderen Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als gemeinschaftlich finanzierte Institution gerecht. Ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den ihm anvertrauten Beitragsmitteln ist eine wesentliche Basis für Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt“, so die Ministerpräsidentin weiter.

„Nach der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten kann nun die Ratifizierung durch die Landtage erfolgen“, erklärte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab, das weitere Vorgehen. „Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten“, stellt die Staatssekretärin in Aussicht.

Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist Bestandteil der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einem besonderen Fokus auf interne Compliancestrukturen, Gremienaufsicht und Transparenz. Der Staatsvertrag schließt damit an den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag an, der derzeit in den Länderparlamenten zur Ratifikation vorliegt. Die Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags schärfen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehen auf die veränderte Mediennutzung ein. Er soll bereits im Juli 2023 in Kraft treten.

Die Rundfunkkommission wird sich im Herbst mit den weiteren Schritten der Reform befassen. Diese sollen neben der derzeit laufenden Prüfung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten (KEF), die Vorschläge des von der Rundfunkkommission im März eingesetzten Zukunftsrates sowie die Überlegungen der Länder und von ARD, ZDF und Deutschlandradio umfassen.

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