Stellenangebot der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler:

Bei der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist wegen des Endes der Wahlperiode die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters (m / w / d) zum 1. August 2026 neu zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 24. November 2025.

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
weist sich mit ca. 29.000 Einwohnern
und 15.000 Arbeitsplätzen als
voll ausgebautes Mittel- und
Arbeitsmarktzentrum im Ahrtal aus.
Die wirtschaftlichen Schwerpunkte
der Stadt sind neben dem
Gesundheitswesen der Tourismus und
der Weinbau. Darüber hinaus verfügt
Bad Neuenahr-Ahrweiler über eine gute
Handels- und Dienstleistungsstruktur,
die sich vor allem durch die im
Stadtgebiet zahlreichen ansässigen
klein- und mittelständischen
gewerblichen Unternehmen auszeichnet.
Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde am
14. Juli 2021 von einer Flutkatastrophe
schwer getroffen und soll im Zuge des
Wiederaufbaus wieder ein Wohnort mit
hoher Lebensqualität sein.

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird am Sonntag,
dem 22. März 2026, von den
wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt Bad
Neuenahr-Ahrweiler für eine Amtszeit
von acht Jahren gewählt (Urwahl).
Erhält keine Bewerberin /
kein Bewerber mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen, so findet
am Sonntag, dem 12. April 2026,
eine Stichwahl unter den beiden
Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar ist,

  • wer Deutsche / r im Sinne des
    Art. 116 Abs. 1 GG oder
    Staatsangehörige / r eines anderen
    Mitgliedsstaates der Europäischen
    Union mit Wohnsitz in der
    Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Stimmabgabe
    (22. März 2026) das 18. Lebensjahr
    vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne
    des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz
    ausgeschlossen ist
  • sowie die Gewähr dafür bietet, dass
    sie / er jederzeit für die freiheitlich
    demokratische Grundordnung im
    Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.

Die Bürgermeisterin /
Der Bürgermeister wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt den Besoldungsgruppen
B 3 / B 4 zugeordnet. In der ersten
Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine
Höherstufung in die Besoldungsgruppe
B 4 ist frühestens nach Ablauf der
ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig.
Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Neben einer beamtenrechtlichen
Bewerbung ist aufgrund
der Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung zur Teilnahme
an der Wahl die Einreichung eines
förmlichen Wahlvorschlags durch eine
Partei oder Wählergruppe oder als
Einzelbewerberin / Einzelbewerber
erforderlich. Die genauen
Anforderungen ergeben sich aus der
Wahlbekanntmachung.
Wahlvorschläge müssen gemäß § 16
Abs. 1 Kommunalwahlgesetz bis
spätestens 2. Februar 2026, 18 Uhr,
(Ausschlussfrist) beim Wahlleiter
eingereicht werden.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus
der Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter
bis spätestens am 69. Tag vor der Wahl
im amtlichen Bekanntmachungsorgan
der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler,
der „Stadtzeitung“, öffentlich bekannt
macht.

Mit der Abgabe der Bewerbung kann
gleichzeitig das Einverständnis erteilt
werden, dass den politischen Parteien
und Gruppen die eingegangene
Bewerbung bekanntgegeben und
Einsicht in die weiteren Unterlagen
gewährt wird. Dieses Einverständnis
kann auf eine oder mehrere politische
Parteien oder Gruppen beschränkt
werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe
einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis zum
24. November 2025 (keine
Ausschlussfrist) erbeten an:

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bürgermeisterwahl
z. Hd. des Wahlleiters
Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

(Staatsanzeiger Nr. 39 vom 20. Oktober 2025)

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