Stellenangebot der Verbandsgemeinde Konz:

Bei der Verbandsgemeinde Konz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle des Ersten Beigeordneten (m / w / d) neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber zum Bürgermeister gewählt wurde. Bewerbungsfrist läuft bis 30. November 2025.

Der Stelleninhaber wird zugleich
allgemeiner Vertreter des
Bürgermeisters.

Die Besoldung erfolgt nach der
Besoldungsgruppe B 2 / B 3
LKomBesVO, daneben wird eine
Aufwandsentschädigung gewährt.

Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Die
Ernennung erfolgt zum Beamten auf Zeit.

Wählbar zum Beigeordneten ist,
wer Deutscher im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehöriger eines anderen
Mitgliedsstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist, am
Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz ausgeschlossen
ist sowie die Gewähr dafür bietet,
jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne
des Grundgesetzes einzutreten. Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der
Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Gesucht wird eine
verantwortungsbewusste, bürgernahe
innovations- und entscheidungsfreudige
sowie kooperative Persönlichkeit, die
möglichst über einen Abschluss als
Volljurist mit zwei abgeschlossenen
Staatsexamina sowie über umfassende
Kenntnisse auf dem Gebiet der
kommunalen Selbstverwaltung sowie
Führungserfahrung in der öffentlichen
Verwaltung verfügt.

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
und französische Sprachkenntnisse,
insbesondere wegen der Nähe zu
Luxemburg und Frankreich, wären
wünschenswert.

Es wird erwartet, dass der
Bewerber seinen Wohnsitz in der
Verbandsgemeinde Konz hat oder
nimmt.

Aussagekräftige Bewerbungen mit
entsprechenden Nachweisen über
Qualifikation und Berufserfahrung /
bisherige Tätigkeiten sind unter
Angabe des Kennwortes „Bewerbung
Beigeordneter“ bis zum
30. November 2025 zu richten an

Herrn Bürgermeister
Guido Wacht
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz

(Staatsanzeiger Nr. 43 vom 17. November 2025)

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