Stellenangebot der Zentralstelle der Forstverwaltung:

Im Bereich der örtlichen Forstverwaltung, der Zentralstelle der Forstverwaltung und dem Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald stehen zum nächsten Beförderungstermin Beförderungsstellen für Beförderungen zu den Besoldungsgruppen A 10, A 11, A 12, A 13 und A 14 zur Verfügung. Bewerbungsfrist läuft bis 1. Dezember 2025.

Ausschreibung von
Beförderungsmöglichkeiten
zum 18. Mai 2026

Bewerben können sich Beamtinnen
und Beamte des dritten bzw. vierten
Einstiegsamtes bei Landesforsten
und im Nationalparkamt Hunsrück-
Hochwald, die sich im aktiven Dienst
befinden. Bei Beamtinnen und Beamten,
denen eine Altersteilzeit / Teilzeit
im Blockmodell bewilligt ist, endet
der aktive Dienst bei Eintritt in die
Freistellungsphase.

Bewerbungen werden nur
berücksichtigt, soweit die
nachstehenden Mindestwartezeiten
im gegenwärtigen Statusamt zum
Beförderungsstichtag zurückgelegt sind.

Diese betragen:

  • im Statusamt A 9 (mit Voraussetzung
    drittes Einstiegssamt) und A 13 (mit
    Voraussetzung viertes Einstiegssamt):
    In der Regel ein Jahr nach
    Beendigung der laufbahnrechtlichen
    Probezeit bzw. erfolgreichen
    Fortbildungsqualifizierung und
    anschließender Bewährung im
    Amt. Die Unterschreitung dieser
    Mindestwartezeit ist im Einzelfall bei
    Vorliegen besonderer Leistungen oder
    bei einem Einsatz in herausgehobenen
    Verwendungen möglich.
     
  • im Statusamt A 10:
    Zwei Jahre nach Beendigung der
    Probezeit, wenn die Einstellung in das
    Einstiegsamt der Besoldungsgruppe
    A 10 erfolgte.
    Ein Jahr, wenn das Statusamt der
    Besoldungsgruppe A 10 im Wege der
    Beförderung bzw. der Einstellung in
    das erste Beförderungsamt erreicht
    wurde.
     
  • im Statusamt A 11 und A 12:
    vier Jahre

Aus haushalts- und
stellenplantechnischen Gründen können
nur Bewerbungen von Beamtinnen
und Beamten berücksichtigt werden,
die derzeit Dienst bei Landesforsten
Rheinland-Pfalz bzw. im
Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald
verrichten.

Bewerbungen von Frauen und
schwerbehinderten Menschen werden
bei gleicher bzw. entsprechender
Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung im Rahmen des rechtlich
Zulässigen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen, mit dem Hinweis
- Vertraulich -, sind bis einschließlich
1. Dezember 2025 auf dem Dienstweg zu
richten an die

Personalabteilung
Zentralstelle der Forstverwaltung
Le Quartier - Hornbach 9
67433 Neustadt an der Weinstraße

Es können nur fristgerecht bei der
Personalverwaltung der Zentralstelle
der Forstverwaltung eingegangene
Bewerbungen berücksichtigt werden.

(Staatsanzeiger Nr. 43 vom 17. November 2025)

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