Ausschreibung von
Beförderungsmöglichkeiten
zum 18. Mai 2026
Bewerben können sich Beamtinnen
und Beamte des dritten bzw. vierten
Einstiegsamtes bei Landesforsten
und im Nationalparkamt Hunsrück-
Hochwald, die sich im aktiven Dienst
befinden. Bei Beamtinnen und Beamten,
denen eine Altersteilzeit / Teilzeit
im Blockmodell bewilligt ist, endet
der aktive Dienst bei Eintritt in die
Freistellungsphase.
Bewerbungen werden nur
berücksichtigt, soweit die
nachstehenden Mindestwartezeiten
im gegenwärtigen Statusamt zum
Beförderungsstichtag zurückgelegt sind.
Diese betragen:
- im Statusamt A 9 (mit Voraussetzung
drittes Einstiegssamt) und A 13 (mit
Voraussetzung viertes Einstiegssamt):
In der Regel ein Jahr nach
Beendigung der laufbahnrechtlichen
Probezeit bzw. erfolgreichen
Fortbildungsqualifizierung und
anschließender Bewährung im
Amt. Die Unterschreitung dieser
Mindestwartezeit ist im Einzelfall bei
Vorliegen besonderer Leistungen oder
bei einem Einsatz in herausgehobenen
Verwendungen möglich.
- im Statusamt A 10:
Zwei Jahre nach Beendigung der
Probezeit, wenn die Einstellung in das
Einstiegsamt der Besoldungsgruppe
A 10 erfolgte.
Ein Jahr, wenn das Statusamt der
Besoldungsgruppe A 10 im Wege der
Beförderung bzw. der Einstellung in
das erste Beförderungsamt erreicht
wurde.
- im Statusamt A 11 und A 12:
vier Jahre
Aus haushalts- und
stellenplantechnischen Gründen können
nur Bewerbungen von Beamtinnen
und Beamten berücksichtigt werden,
die derzeit Dienst bei Landesforsten
Rheinland-Pfalz bzw. im
Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald
verrichten.
Bewerbungen von Frauen und
schwerbehinderten Menschen werden
bei gleicher bzw. entsprechender
Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung im Rahmen des rechtlich
Zulässigen bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen, mit dem Hinweis
- Vertraulich -, sind bis einschließlich
1. Dezember 2025 auf dem Dienstweg zu
richten an die
Personalabteilung
Zentralstelle der Forstverwaltung
Le Quartier - Hornbach 9
67433 Neustadt an der Weinstraße
Es können nur fristgerecht bei der
Personalverwaltung der Zentralstelle
der Forstverwaltung eingegangene
Bewerbungen berücksichtigt werden.
(Staatsanzeiger Nr. 43 vom 17. November 2025)