Datenschutzerklärung für TikTok
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz greift für die auf TikTok angebotenen Informationsdienste auf die technische Plattform und die Dienste der TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland zurück.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die Plattform TikTok und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Alternativ können Sie im Regelfall die über diese Seite angebotenen Informationen auch über rlp.de abrufen.
Beim Besuch unserer TikTok-Seite erfasst TikTok die von Ihnen bereitgestellten Daten (u.a. Profilinformationen, Nutzerinhalte, Kommentare), automatisch erhobene Daten (u.a. technische Daten, wie IP-Adresse, Standortinformationen, Cookies) sowie Daten aus anderen Quellen (u.a. Werbepartner, Händler, Plattformen von Drittanbietern). Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von TikTok verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen.
Welche Informationen TikTok erhält und wie diese verwendet werden, beschreibt die Plattform in ihrer Datenschutzrichtlinie. Dort finden Sie auch Informationen über Nutzer-Rechte und Wahlmöglichkeiten.
Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablet-Computer) in den dortigen Einstellmöglichkeiten den Zugriff von TikTok auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos, Standortdaten etc. beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.
Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu TikTok und deren Datenschutzbeauftragten sind ebenfalls über den Link zur Datenschutzrichtlinie verfügbar.
In welcher Weise TikTok die Daten aus dem Besuch von TikTok -Seiten für eigene Zwecke verwendet, in welchem Umfang Aktivitäten auf der TikTok -Seite einzelnen Nutzern zugeordnet werden, wie lange TikTok diese Daten speichert und ob Daten aus einem Besuch der TikTok -Seite an Dritte weitergegeben werden, ist uns nicht bekannt.
Wenn Sie einen der Beiträge auf dem Informationsdienst kommentieren, teilen oder ansonsten darauf reagieren, verarbeitet die Abteilung Kommunikation der Staatskanzlei personenbezogene Daten. Dazu gehören Ihre TikTok-Benutzerdaten (insbesondere Anzeigename, Benutzername, Profil-Bild), der Inhalt der von Ihnen abgegebenen Kommentare und die diesbezüglichen Metadaten (insbesondere das Datum, an dem Sie den jeweiligen Kommentar gepostet haben). Sofern Sie außerdem dem Informationsdienst der Landesregierung auf TikTok folgen, verarbeitet die Abteilung Kommunikation der Staatskanzlei diese Information ebenfalls.
Darüber hinaus speichert die Landesregierung die o.a. Daten gegebenenfalls, sofern und solange dies für rechtliche Verfahren oder zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Wir als Anbieter des Informationsdienstes erheben und verarbeiten darüber hinaus keine Daten aus Ihrer Nutzung unseres Dienstes.
Weitere Informationen zu TikTok und anderen Sozialen Netzen und wie Sie Ihre Daten schützen können, finden Sie auch auf www.youngdata.de.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung auf Grundlage der Wahrnehmung unserer Aufgabe gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 3 LDSG. Falls die Nutzer von den jeweiligen Anbietern der Plattformen um eine Einwilligung in die vorbeschriebene Datenverarbeitung gebeten werden, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a), Art. 7 DSGVO.
Dieser Informationsdienst und die damit verbundenen Datenverarbeitungen der Landesregierung ermöglichen einen unmittelbaren und schnellen Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern. Durch Interagieren mit dem Informationsdient, insb. dem Kommentieren und Teilen von Beiträgen können die Nutzerinnen und Nutzern unmittelbar am öffentlichen, demokratischen Diskurs über die Politik der Landesregierung teilhaben. Die Landesregierung hat ihre Regierungskommunikation in den letzten Jahren auf eine breitere, crossmediale Basis gestellt, um ihrem Auftrag gerecht zu werden, die Bürgerinnen und Bürger umfassend zu informieren. Damit trägt sie einer veränderten Mediennutzung Rechnung. Die sozialen Medien ergänzen die klassische Pressearbeit, die Webseiten oder auch die Print-Medien der Landesregierung. Die staatliche Informationspflicht konkretisierte das Bundesverfassungsgericht 1977. Das bedeutet die Landesregierung ist nicht nur zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, wenn diese verlangt werden. Vielmehr beinhaltet diese Pflicht, dass sich die Regierung aktiv an die Öffentlichkeit wendet.
Bei Fragen zu unserem Informationsangebot können Sie uns über unser Kontaktformular erreichen.
Die Staatskanzlei und alle Ministerien nutzen das Social-Listening-Tool Meltwater und das Social-Media-Management-Tool Facelift, um öffentliche Konversationen in sozialen Medien, Nachrichten, Blogs, Printmedien, Rundfunk und Foren zu einschlägigen Inhalten zu verfolgen. Die Staatskanzlei verarbeitet dabei ausschließlich öffentliche Postings. Die Datenschutzhinweise von Meltwater finden Sie unter: www.meltwater.com/de/privacy
Informationen zur Staatskanzlei als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, zu den Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Staatskanzlei sowie zu den Betroffenenrechten finden Sie unter: https://www.rlp.de/ueber-uns/datenschutz.