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Ministerpräsident Schweitzer: Föderale Modernisierungsagenda schafft die größten Verbesserungen seit Jahrzehnten – Arbeit an Veranlassungskonnexität geht weiter

„Wir Länder sind uns in der Sache mit der Bunderegierung einig“, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK), Alexander Schweitzer, nach der Beratung mit dem Bundeskanzler.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Alexander Schweitzer begrüßen sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz.
Bundeskanzler Friedrich Merz und Ministerpräsident Alexander Schweitzer begrüßen sich im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz.

„Bund und Länder haben mit dem Sondervermögen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, um mit großen Investitionen Schulen, Straßen, Schienen und Brücken zu sanieren. Mit der föderalen Modernisierungsagenda haben wir heute bei der MPK viel Ballast abgeworfen, was Deutschland jetzt sehr viel schneller machen wird. Ich habe immer sehr deutlich gemacht, dass Staatsmodernisierung, Veranlassungskonnexität und Weiterentwicklung des Sozialstaates zusammengedacht werden müssen, um zu guten Ergebnissen zu kommen“, so Alexander Schweitzer weiter. „Bund und Länder haben eines der größten Modernisierungspakete der letzten zehn Jahre beschlossen. Bei den Themen Veranlassungskonnexität und Weiterentwicklung des Sozialstaates haben wir noch Beratungsbedarf. Wir sind aber fest entschlossen, gemeinsam auf allen staatlichen Ebenen eine Lösung zu finden und haben vereinbart, uns dazu im ersten Quartal erneut zu treffen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Alexander Schweitzer.

„Bund und Länder haben eine mutige und kraftvolle föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Sie umfasst über 200 Maßnahmen, die Bund und Länder kurz- und mittelfristig mit konkreten Fristen verbindlich umsetzen werden. Sie sind fünf Leitthemen zugeordnet: 

  1. Weniger Bürokratie durch Pflichtenreduzierung, Modernisierung von Formerfordernissen und Vereinfachungen bei Genehmigungen.
  2. Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere durch Vereinfachungen im Baurecht, Umweltrecht und Vergaberecht.
  3. Effiziente und resiliente staatliche Strukturen durch die bessere Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und die Bündelung von Prozessen.
  4. Digitale Verfahren, die den Alltag erleichtern, in der Verwaltung und für Unternehmen Zeit sparen und für die Bürgerinnen und Bürger serviceorientiert und niedrigschwellig funktionieren.
  5. Bessere Rechtsetzung, die verständlich, praxistauglich und verlässlich ist.

Für Bürgerinnen und Bürger bringt das beispielsweise in folgenden Bereichen Verbesserungen:

Bei der Beantragung von Pässen und Ausweisen sowie bei der elektronischen An‑/Um-/Abmeldung von Wohnungen oder dem Ausstellen von Meldebescheinigungen soll es schneller und leichter gehen. Bei Genehmigungsverfahren sollen künftig in mehr Fällen als bisher Genehmigungsfiktionen gelten. Das bedeutet, dass ein vollständig gestellter Antrag als bewilligt gilt, wenn er nicht binnen einer bestimmten Frist bearbeitet wurde. Außerdem sollen in mehr Fällen Genehmigungsverfahren durch Anzeigeverfahren ersetzt werden. Auch die Steuererklärung soll leichter werden durch vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen. Insbesondere soll auch die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vereinfacht werden. Im allgemeinen Geschäftsverkehr mit Verwaltungen sollen künftig Textformen in einfachen E-Mails die Schriftform per Brief ersetzen. 

Außerdem sollen in Verwaltungsverfahren zukünftig deutlich seltener amtliche Beglaubigungen notwendig sein. Personen, die über 70 Jahre alt sind, sollen künftig im Regelfall Personalausweise mit unbefristeter Gültigkeit erhalten. Beschlossen wurde auch, dass zusammen mit Betreibern von Bahnhöfen und Flughäfen sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden geeignete Wege gefunden werden sollen, um die Dauer von Reparaturen an öffentlicher Infrastruktur etwa in Bahnhöfen, Flughäfen und in sonstigen öffentlichen Gebäuden zu reduzieren. 

Für Unternehmen sind erhebliche bürokratische Erleichterungen durch die Überprüfung aller Berichts- und Auskunftspflichten sowie Dokumentationspflichten vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch eine Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten um 25 Prozent erreicht werden kann. Dabei gilt: Aufrechterhalten bleiben nur solche Berichts- und Auskunftspflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird.

Unternehmen werden von bürokratischem Aufwand entlastet durch die Rückführung der Übererfüllung von EU-Recht. Dies gilt etwa für das Tierarzneimittelgesetz, das Versicherungspflichtgesetz und Bundesdatenschutzgesetz. Auf EU-Ebene soll darauf hingewirkt werden, dass bereits im Gesetzgebungsprozess nur unbedingt erforderliche Lasten und Pflichten normiert werden. Weiterhin werden Berichtspflichten daraufhin überprüft, dass sie gebündelt werden, so dass Unternehmen inhaltlich ähnliche Pflichten nur noch einmal und nicht mehrfach erfüllen müssen.

Die Investitionstätigkeit von Unternehmen soll sich durch die verstärkte Einführung von Genehmigungsfiktionen erhöhen. Auch hier gilt das Prinzip, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn der Antrag nicht fristgerecht von der Behörde bearbeitet wurde. Anzeige- statt Genehmigungspflichten sollen zudem Genehmigungsprozesse beschleunigen. Im Datenschutzrecht sollen etwa durch eine Beschränkung der Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Raum Entlastungen erfolgen. Es soll ein digitaler Marktplatz für öffentliche Beschaffung eingerichtet werden, der einen vereinfachten und beschleunigten Zugang zu öffentlichen Aufträgen ermöglichen soll. Unternehmensgründungen sollen künftig in 24 Stunden möglich werden und Förderverfahren sollen durch Erleichterungen im Zuwendungsrecht vereinfacht werden sowie durch die Einführung eines stärker risikoorientierten Ansatzes. 

Maßnahmen im Bau-/Planungsrecht: Noch in diesem Jahr soll der Bund den Ländern ein ambitioniertes Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgelegen, das die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe von Infrastrukturprojekten ausschöpft.

Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Bund und Länder werden prüfen, ob künftig im Bereich der Unterschwellenvergabe für Direktaufträge die Wertgrenze für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich deutlich angehoben werden kann mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen. 

Auch Verwaltungen wollen wir entlasten, damit dort mehr Zeit für Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern entsteht. 

Wir wollen bundesweit ein gemeinsames IT-Systeme für eine effiziente und leistungsfähige Verwaltung im ganzen Land einrichten, eine nationale Technologieplattform für die digitale Verwaltung (D-Stack) schaffen, in der datensicher Führerschein, Personalausweis, Sozialversicherungsnummer etc gebündelt sind. Alle Berichtspflichten der Verwaltung sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem erhalten Verwaltungen mehr Spielräume zur Erprobung innovativer Wege zur Leistungserbringung durch gesetzliche Regelungen von Bund und Ländern (Reallabore- und Experimentiergesetze), die es ermöglichen werden, dass einzelne Kommunen von bundes- bzw.  landesrechtlichen Regelungen abweichen.

Auch ein wichtiges medienpolitisches Thema wurde beschlossen: „Dass der Medienrat seinen Sitz an der Bauhaus Universität in Weimar haben wird, ist ein bewusstes politisches Signal und stärkt seine Unabhängigkeit gegenüber Ländern und Anstalten“, kommentierte Ministerpräsident Alexander Schweitzer, der zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission ist, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einsetzung des Medienrates nach dem Reformstaatsvertrag. Die Länder haben Prof. Dr. Anne Bartsch und Prof. Dr. Boris Alexander Kühnle als Sachverständige für den Medienrat berufen. Anne Bartsch ist Professorin für Empirische Kommunikations- und Medienforschung an der Universität Leipzig. Boris Alexander Kühnle ist seit 1. November 2025 Rektor der Hochschule der Medien in Stuttgart und war zuvor Direktor der Dualen Hochschule Baden‑Württemberg. Der Reformstaatsvertrag sieht die Einrichtung eines unabhängigen Medienrats vor, der im Rahmen eines sogenannten Auftragsberichts alle zwei Jahre die Arbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio analysieren soll. Der Medienrat wird aus insgesamt sechs unabhängigen Sachverständigen bestehen. Zwei Sachverständige werden von der Gremienvertreterkonferenz der ARD, jeweils ein Sachverständiger vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios entsendet.

Die Beschlüsse der MPK inklusive der Föderalen Modernisierungsagenda können hier heruntergeladen werden.

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